Archive for the ‘Recht’ Category

 
Jun
08
Posted (beinemeier) in Recht on Juni-8-2010

Es ist nicht immer leicht, einen Dieb zu überführen. Falls man ein Familienmitglied oder einen Freund verdächtigt, kann es sogar zu einem starken Vertrauensbruch kommen, wenn man sich geirrt hat. Doch irgendetwas muss man unternehmen, um seinen Verdacht zu beweisen, wenn der Diebstahl andauert. Hier helfen Diebesfallen. Eine Möglichkeit wäre eine getarnte Kamera. In der heutigen Zeit gibt es die passende Tarnung für jede Umgebung.Ob als Tischuhr oder Baseballkappe, überwachen Sie Ihre Wertsachen und finden Sie heraus, wer Ihnen etwas stiehlt. Die Kameras haben einen internen Speicher oder speichern auf SD-Karten. Zudem werden sie per Akku mit Strom versorgt. Der Anschluss ist also einfach und diskret. Über einen eingebauten Bewegungsmelder können die Kameras selbstständig den wichtigen Augenblick aufzeichnen und so den Dieb überführen.Alternativ dazu lässt sich ein Anti-Diebstahl-Spray verwenden. Es ist zunächst unsichtbar und wird auf wertvolle Gegenstände gesprüht. Stiehlt jemand einen markierten Gegenstand, dann verteilt er das Spray an seinen Händen und seiner Kleidung. Mit einer UV-Lampe wird das Spray dann sichtbar gemacht und der Dieb überführt.



 
Jun
05
Posted (walchner) in Recht on Juni-5-2010

Ein Logistikvertrag kommt zwischen dem Absender und dem Frachtführer zustande und bedarf keiner speziellen Form. Die beiden Parteien müssen sich schlicht einig sein, wie bei dem Transport vorgegangen wird und welche Rechte und Pflichten für sie gelten. Der sogenannte Frachtbrief ist nicht zwingend erforderlich, denn es ist mittlerweile ausreichend, wenn ein Beförderungspapier mitgeführt wird, das die wichtigsten Angaben zur Fracht enthält. Wenn der Frachtführer einen Frachtbrief wünscht, dann ist der Absender aber dazu verpflichtet diesen auszustellen und das, wenn erbeten, sogar in dreifacher Ausfertigung. Wenn beide Parteien den Brief unterscheiben, dann gilt er quasi als Beweismittel über den äußerlich unversehrten Zustand des Gutes, die Anzahl der einzelnen Frachtstücke und deren Gewicht und Menge. Das Logistikrecht sieht vor, dass sowohl Absender als auch Frachtführer gewisse Pflichten übernehmen müssen.
Der Frachtführer muss sich beispielsweise bei unvorhersehbaren Ereignissen umgehend beim Absender melden und dann nach dessen Weisungen handeln. Ebenso ist er verpflichtet, sich an den zeitlichen Rahmen zu halten und die Fracht innerhalb eines bestimmten Zeitraums abzuliefern. Und ein Gefahrgut LKW muss entsprechend gekennzeichnet werden. Der Absender seinerseits muss sich an die vorgegebenen Be- und Entlade Zeiten halten, ein Gefahrgut vorher bei den Behörden zum Transport anmelden und den Frachtführer für seinen Dienst bezahlen.
Im Frachtrecht sind aber auch die Rechte des Frachtführers und des Empfängers verankert. So kann der Frachtführer das Pfandrecht geltend machen und ist berechtigt für seine Dienste Geld vom Absender zu verlangen. Der Empfänger seinerseits hat das Recht, die Ware in Empfang zu nehmen und gegebenenfalls die Möglichkeit der Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
Die Haftung für die beförderte Fracht liegt während der gesamten Transportzeit bei der Person, die das Transportmittel führt und endet erst mit Übergabe an den Empfänger.



 
Mai
19
Posted (Alexander) in Recht on Mai-19-2010

Dass die Rechtslage in Deutschland in vielen Bereichen oft etwas undurchsichtig ist, müssen viele Bürger zu ihrem Leidwesen am eigenen Leib erfahren. Vor allem bei neuen Medien wie dem Internet wissen viele Nutzer einfach noch nicht, wie sie sich richtig verhalten bzw. was sie dürfen und was nicht. So kann es passieren, dass völlig unverhofft eine Filesharing Abmahnung im Briefkasten landet und sich der Abgemahnte erst einmal fragen muss, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Schließlich hat er nur solche Dateien aus dem Internet heruntergeladen, die ganz ausdrücklich als kostenlos gekennzeichnet waren. Dass allen voran diejenigen, die solche Dateien ins Netz stellen und anbieten, gesetzeswidrig handeln, darauf muss man erst einmal kommen. Wer sich mit Medienrecht nicht auskennt, weiß diese Dinge einfach nicht und wird prompt für diese Unwissenheit bestraft. Denn die Kosten für eine Abmahnung bzw. das Honorar des abmahnenden Anwalts muss in Deutschland nicht etwa der Auftraggeber, sondern der Abgemahnte zahlen. Schließlich handelt der Anwalt ja in seinem Interesse, indem er ihm noch höhere Kosten erspart, die bei einer möglichen Gerichtsverhandlung auf ihn zukommen würden. Natürlich ist der Ärger der Betroffenen groß, wenn sie für ein Vergehen zur Kasse gebeten werden, von dem sie nicht einmal wussten, dass es überhaupt ein Vergehen ist. Es ist offensichtlich, dass das Abmahnwesen in Deutschland eine zweifelhafte Angelegenheit ist. Denn warum werden die Bürger nicht besser über die Rechtslage informiert? Es wäre so einfach und würde noch nicht einmal etwas kosten, ihnen die entsprechenden Gesetze und das geltende IT-Recht zugänglich zu machen, beispielsweise über das Internet. Hier stecken scheinbar andere Interessen dahinter, etwa die der Anwälte, für die die Abmahnpraxis ein lukratives Geschäft ist. In anderen EU-Ländern werden solche Gelegenheiten ganz anders gehandhabt. Dort gibt es zwar ähnliche Gesetze wie hier, allerdings werden dort kaum Abmahnungen verschickt. Der Grund dafür ist, dass die Anwälte dort nichts daran verdienen, weil sie vom Abgemahnten keine Gebühr verlangen dürfen. Damit verschwindet jeder Anreiz für ein derart exzessives Abmahnverhalten, wie es hierzulange vorherrscht. Daran sollte man sich ein Beispiel nehmen im Hinblick auf die deutschen Gesetze.



 
Jan
27
Posted (amischke) in Reise, Recht, Unternehmen, Finanzen, Dienstleistung, Allgemein on Januar-27-2010

Journalisten sind oft unterwegs. Dies ist eine Sache, die der Beruf des Journalisten mit sich bringt. Wenn es ein Artikel erfordert, muss der Journalist auf Reisen gehen, in manchen Fällen europa- oder sogar weltweit. Er muss mit denen, um die es in seinem Artikel geht, sprechen, er muss eventuell an den verschiedensten Orten recherchieren. Journalismus ist ein Tätigkeitsfeld, das oft mit großer Leidenschaft ausgeübt wird. Der Journalist geht in seinem Beruf auf, lebt sozusagen für die Story. Er ist komplett auf das Thema fokussiert, mit dem er sich zurzeit beschäftigt. Da bleibt meistens nicht viel Zeit für andere Sachen. Dinge, die nicht irgendwie mit dem Artikel zu tun haben werden oft einfach ausgeblendet. Und das ist auch teilweise nötig um die Qualität abzuliefern, die der Redakteur erwartet. Und neben der Qualität der Artikel ist auch deren Aktualität ein wichtiges Kriterium. Was nutzt der beste Artikel, wenn er schon hoffnungslos veraltet ist? Und genau deshalb sind viele Journalisten ständig auf dem Sprung, hinter der nächsten Schlagzeile hinterher. Das Thema Reisekosten spielt in diesem Moment keine Rolle. Es ist oftmals einfach keine Zeit da, um sich Gedanken über seine Reisekostenabrechnung zu machen. Aber bei jemand, der oft beruflich unterwegs ist, spielen die Reisekosten eine nicht zu unterschätzende Rolle. Und genau deshalb sollte der Journalist auch seine Reisekostenabrechnung machen. Und um dies einfach und schnell zu erledigen gibt es Software zur Reisekostenabrechnung. Eine Möglichkeit, die sich besonders für Journalisten anbietet, ist die Online-Reisekostenabrechnung. Und dies hat einen besonderen Grund. Wenn der Journalist unterwegs ist, muss er oft mit seiner Redaktion kommunizieren. Dies geschieht heutzutage oft über das Internet, wenn er beispielsweise aktuelle Fotos zu einem Artikel an die Redaktion schicken möchte. Und während die Fotos verschickt werden kann er gleichzeitig online seine Reisekosten eintragen und somit seine Reisekostenabrechnung auf den aktuellsten Stand bringen. Wenn er dann wieder in der Redaktion ist, kann er seine Reisekostenabrechnung bequem am Büro-PC ausdrucken und mit den Belegen zusammen in der Buchhaltung abliefern. Somit hat er das Thema Reisekosten schnell und effektiv gelöst und kann sich dem nächsten Artikel widmen.



 
Jan
27
Posted (Eminus) in Recht on Januar-27-2010

Die Befreiung der an sein Grundstück angrenzenden Wege von Schnee und Glätte gehört zu den Verpflichtungen jedes Grundstückeigentümers – somit ist dieser auch haftbar im Falle von personenbezogenen Unfällen, die durch Glätte verursacht wurden. Die Uhrzeiten bis wann die Passierbarkeit und Verkehrssicherheit wieder hergestellt sein müssen, variieren teilweise zwischen den einzelnen Bundesländern und sind in der Straßenreinigungssatzung festgehalten. Wer sich unsicher ist, ob und wann eine Räumpflicht besteht, sollte sich am besten rechtzeitig erkundigen; dies gilt sowohl für Mieter (denen die Räumpflicht im Mietvertrag übertragen worden sein kann) als auch für die exakten Uhrzeiten, bis wann die Wege schnee- und eisfrei sein müssen. Kommt es nämlich innerhalb der Zeit, in der der Grundstückseigentümer oder Mieter zur Räumung verpflichtet ist, zu einem Unfall, kann dieser sich nicht darauf berufen, zum Zeitpunkt der unterlassenen Räumung abwesend oder krank gewesen zu sein.

Wer sich also nicht selbst um die Schneebeseitigung kümmern möchte, sollte die Räumpflicht rechtzeitig auf eine andere Person (z.B. Mieter) oder einen professionellen Winterdienst übertragen. Mit der Übertragung der Räumpflicht entledigt sich der Grundstückseigentümer gleichzeitig auch automatisch der Haftbarkeit bei etwaigen Unfällen und muss sich um schnee- und glättebezogene Verantwortlichkeiten und Probleme folglich keine Sorgen mehr machen. Wer einen zuverlässigen, gründlichen sowie flexiblen und zudem umweltfreundlichen Winterdienst Berlin sucht, kann sich zum Beispiel an den Winterdienst BEST wenden.