Archive for the ‘Recht’ Category

 
Jan
08
Posted (huhu) in Recht on Januar-8-2011

Die Musikindustrie, die Filindustrie und die Softwareindustrie lassen seit einigen Jahren verstärkt die Nutzer von Tauschbörsen abmahnen. Im Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwälte, wie beispielsweise die Rechtsanwälte Rasch, Waldorf Frommer und U + C,  versenden hundertfach Abmahnungen an die Inhaber von Internetanschlüssen. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, dass über deren Internetanschlüsse urheberrechtlich geschütztes Material in sogenannten Download-Börsen im Internet getauscht worden sei. Die Nutzung solcher Internet-Tauschbörsen an sich ist nicht rechtswidrig. Illegal wird die Angelegenheit aber, wenn urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird. Denn grundsätzlich steht es allein den Rechteinhabern zu, das urheberrechtlich geschützte Material zu verwerten. Die Rechteinhaber beauftragen daher spezialisierte Firmen, sog. Antipiracy-Firmen, um Tauschbörsen im Internet auf Urheberrechtsverletzungen hin zu überwachen. Sofern urheberrechtlich geschütztes Material, das im Fokus der Antipiracy-Firmen steht, getauscht wird, wird die IP-Adresse des Tauschbörsen-Teilnehmers protokolliert. Über die IP-Adresse kann der Anschlussinhaber ermittelt werden. An den Anschlussinhaber wird dann die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung versendet. In der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert. Doch aufgepasst! Die Unterlassungserklärung, welche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung regelmäßig beiliegt, sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Denn derartige Erklärungen entahlten häufig Formulierungen, die juristisch nicht erforderlich sind, sich jedoch zum Nachteil des Abgemahnten auswirken können. Hohe Vertragsstrafen, oft im Bereich von mehreren 10.000 Euro und eine lebenslange Einschränkung bei der Nutzung des Internets können die Folge sein. Im Zweifel sollte man sich daher von einem im Urheberrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen. Infos findet man auch im Netz, beispielsweise im Blog Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.



 
Dez
01
Posted (AlexanderW) in Recht on Dezember-1-2010

Eine Markenrecht Abmahnung hat man schnell am Hals, denn die Verstöße sind zum Teil äußerst gering. Man könnte auch sagen, dass die Abmahnungspraxis zum Teil weitgehend absurd ist. Wer sich nicht mit den Fakten auskennt, kann zum Teil große Probleme bekommen. Die Betroffenen sind oft nicht vorsichtig genug oder wissen nicht um die Konsequenzen.  Nur wer sich in diesen Feldern gut auskennt, kann auch im Zweifelsfall mit einer Abmahnung gut umgehen. Auch wenn jeder das Wort Abmahnung schon gehört hat, wissen doch die wenigsten, worum es konkret geht. Es genügt oft, Bilder aus dem Netz zu ziehen und selbst weiter zu verwenden. So wie das Abspielen von Musik zum Teil rechtliche Konsequenzen haben kann, wenn sie auf Feiern und Festen verwendet wird, so kann auch das Verwenden von Texten und Bildern im Netz strafbar sein. Dafür genügt meist auch ein kleiner Ausschnitt. Logos und Firmennamen sind natürlich geschützt, aber auch bestimmte Buchstabenkombinationen. User, die sich diese Kombinationen aneignen, müssen mit einer Markenrecht Abmahnung rechnen. Markenlogos dürfen nicht weiter verwendet und vertrieben werden, zum Teil sollten sie noch nicht einmal gezeigt werden. Wenn die Post ins Haus flattert, sollte man sehr vorsichtig agieren und keinen falls die Briefe ignorieren. Wer diese Post wegwirft, bekommt rasch ein großes Problem.



 
Jul
25
Posted (Elizabeth Bournee) in Recht on Juli-25-2010

Wer über eine Abwehr von Abmahnungen nachdenkt, der sollte sich am Besten an einen Rechtsanwalt wenden. Im Idealfall auch an einen Anwalt, der sich auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert hat und sich auf diesem Gebiet bestens auskennt. Denn eine Abwehr von Abmahnungen ist keine leichte Aufgabe und für Laien kaum zu bewerkstelligen. Denn bei der Abwehr von Abmahnungen müssen viele Dinge beachtet werden und man muss sich schon sehr gut im deutschen Recht auskennen, um hier Erfolg zu haben. Eine Abwehr von Abmahnungen kann ganz unterschiedlich aussehen, je nachdem wie der konkrete Vorwurf und Anspruch lautet. Danach entscheidet sich, für welche Methode der Abwehr von Abmahnungen man sich entschließt. So kann man zum Beispiel den Anspruch anzweifeln oder zumindest teilweise als zu weit gefasst darstellen und korrigieren. Ebenso ist es möglich als Abwehr von Abmahnungen einen Kostenwiderspruch einzulegen, wenn die in der Abmahnung geforderten Kosten unverhältnismäßig hoch erscheinen oder sonst nicht ganz nachvollziehbar sind. Gerade weil es heutzutage immer häufiger zu sogenannten Serienabmahnungen oder Abmahnwellen kommt, meist in Bezug auf Tauschbörsen im Internet, lohnt sich diese Art der Abwehr von Abmahnungen. Bei pauschalisierten Abmahnungsschreiben kann man einen solchen Kostenwiderspruch nämlich meistens erfolgreich durchsetzen und hat somit für gewöhnlich Erfolg mit der Abwehr von Abmahnungen dieser Art. Wenn die Ansprüche die in den Abmahnungen gestellt sind tatsächlich völlig aus der Luft gegriffen sind und in keiner Weise der Wirklichkeit entsprechen, dann sollte man sich als erstes einen Anwalt nehmen für die Abwehr von Abmahnungen. Dieser setzt dann ein entsprechendes Antwortschreiben an den Abmahner auf und der Klient kann von diesem die Kosten für seinen Anwalt zurück verlangen, da er unberechtigterweise beschuldigt wurde und gezwungen war sich Rechtshilfe zu nehmen. Eine erfolgreiche Abwehr von Abmahnungen kann aber meistens wirklich nur durch Inanspruchnahme eines Anwalts erfolgen, weil dieser die entsprechenden Lücken kennt.



 
Jun
18
Posted (Elizabeth Bournee) in Recht on Juni-18-2010

Eine Abmahnung wegen Download ist eine sehr ärgerliche Sache und dazu auch noch eine ziemlich teure Angelegenheit. Die Kanzleien die diese Abmahnung wegen Download verschicken sind leider immer häufiger Massenabmahner, das heißt sie verschicken diese Abmahnung wegen Download in riesigen Mengen als pauschalisiertes Schreiben. Damit ist klar, dass der Einzelfall nicht wirklich geprüft wird, sondern schon aufgrund eines geringfügigen Verdachts eine Abmahnung wegen Download verschickt wird. Der betroffene User wird dann in der Abmahnung wegen Download dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an die Anwaltskanzlei zurück zu schicken. Desweiteren soll der User laut der Abmahnung wegen Download auch noch eine hohe Entschädigungssumme zahlen, die gut und gerne mehrere tausend Euros betragen kann. Oft fehlen in der Abmahnung wegen Download die Beweise dafür, dass das angebliche Vergehen wirklich von dem Adressaten begangen wurde und hier sollte man auch seine Verteidigung ansetzen. Die Absender der Abmahnung wegen Download sollten erst einmal schlüssig nachweisen, dass der betroffene Nutzer auch einen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen hat. Selbst wenn diese Beweise vorliegen, ist es dennoch ratsam nicht sofort auf alle Forderungen der Abmahnung wegen Download einzugehen nur um dann seine Ruhe zu haben. Denn wenn man einmal die Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, die der Abmahnung wegen Download beigefügt war, dann tritt man damit erhebliche Rechte ab und muss sich auf schwerwiegende Einschränkungen gefasst machen. Deswegen ist es besser, sich an einen Anwalt zu wenden, der eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen kann, die nicht so viele Einschränkungen enthält. Auch die in der Abmahnung wegen Download geforderte Schadenersatzsumme sollte man nicht einfach so zahlen, nur um dann endlich Ruhe zu haben. Auch hier kann ein Anwalt für gewöhnlich eine Reduzierung oder gar völlige Erlassung der Summe erwirken. Wichtig ist in jedem Fall, dass man Vorkehrungen trifft um Folgeabmahnungen zu verhindern und alles eine einmalige Angelegenheit bleibt.



 
Jun
11
Posted (AlexanderW) in Recht on Juni-11-2010

Wer im Internet einen Web-Shop betreibt oder bei Ebay handelt, sollte sich vorher intensiv mit dem deutschen Medienrecht auseinandersetzen. Tut man dies nicht oder nur ungenügend, kann es passieren, dass man eines schönen Tages eine Abmahnung erhält. Dazu reicht es sogar schon aus, im Impressum den Vornamen nur abgekürzt anzugeben oder Kunden in den AGBs nur vier Wochen statt einem Monat Widerrufsrecht einzuräumen. Das kann nämlich schon als unlauterer Wettbewerb gewertet werden. Normalerweise würde so etwas wohl niemanden stören. Allerdings gibt es immer wieder andere Händler, die der Konkurrenz eins auswischen wollen und sie daher wegen solcher Kleinigkeiten abmahnen lassen, die ihnen angeblich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das kostet sie noch nicht einmal Geld, denn das Honorar der Rechtsanwälte zahlt in Deutschland in solchen Fällen der Abgemahnte, nicht der Auftraggeber. Auch gibt es Anwälte, die selbst im Internet nach potenziellen Mandanten suchen und diese anwerben. Natürlich einzig und allein zu dem Zweck, durch die Abmahnungen Geld zu verdienen. Dass sie das eigentlich nicht dürfen, wissen die Anwälte nur zu gut. Denn sie kennen sich aus mit den vielen unübersichtlichen und komplizierten Regelungen, ganz im Gegensatz zu den meisten Internetnutzern.
Ebenso gerne werden Markenrecht Abmahnungen verschickt. Wird auf einer Webseite oder bei einem Web-Shop Angebot ein Logo oder Foto benutzt, das urheberrechtlich geschützt ist, können sich die Schadensersatzforderungen auf mehrere Tausend Euro belaufen. Zahlt man nicht, so kommt es zum Gerichtsprozess, und das wird noch teurer. Des Weiteren werden die Betroffenen in dem Mahnschreiben aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies ist stets Teil der Abmahnung. Allerdings sind diese Erklärungen immer sehr zu Ungunsten des Abgemahnten formuliert, binden ihn oft für mehrere Jahrzehnte und drohen mit einem Gerichtsverfahren, sollte je wieder ein Verstoß erfolgen. Hilfe bei Abmahnung leisten jedoch viele Anwälte, die meist auch dafür sorgen können, dass die Unterlassungserklärung zugunsten des Abgemahnten umformuliert wird und die Schadensersatzforderung nicht ganz so hoch ausfällt.