In der EU können PKW überall gekauft und in das jeweilige Land eingeführt werden. Es gibt Länder, wo der gleich PKW mit der gleichen Ausstattung bis zu 30 % billiger ist als in Deutschland. Grund dafür können die unterschiedlichen Lebensverhältnisse, oder eine höhere Besteuerung auf Luxusartikel sein. Wenn die Autohersteller in diesen Ländern verkaufen wollen, müssen sie den Preis den landesüblichen Gegebenheiten anpassen. Die Nettopreise werden dann niedriger angesetzt.
Diesen Vorteil kann der Kunde nutzen und im jeweilig günstigen Land einen EU Neuwagen erwerben. Beachten muss er nur, dass der PKW, wenn er in Deutschland zugelassen werden soll der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen muss. Oft sind dazu Umrüstungen und Prüfungen mit Nachweisen erforderlich. Wer sich nicht gut auskennt, kann durch den zusätzlichen Preisaufwand den Preisvorteil schnell aufbrauchen. Das Risiko für die Umrüstung liegt in diesem Fall beim Käufer.
Günstiger ist, ein Autohaus zu suchen, was EU Neuwagen anbietet. Der Käufer schließt mit dem Autohaus über den EU Neuwagen einen Kaufvertrag ab, wo genau festgelegt wird, welche Ausstattung der PKW haben soll. Für den Kaufvertrag gilt deutsches Recht.
Der PKW wird den Käufer in der Regel schon zugelassen übergeben. Alle Umbauten wurden vorher unter Verantwortung des Händlers realisiert. Die Garantiebestimmungen und Leistungen unterscheiden sich beim EU Neuwagen nicht vom gleichen, in Deutschland gekauften Auto.
Die Finanzierung kann verschieden erfolgen. Viele EU Importeure wünschen bar Zahlung, wobei bei einigen auch Ratenzahlungen angeboten werden. ie Preise für den gleichen EU Neuwagen können sich zwischen den Händlern unterscheiden. Hier ist es sinnvoll, wenn vorher ein Vergleich durchgeführt wird. Über das Internet ist das auf dem entsprechenden Portal problemlos möglich.