Wer eine Limited gründen möchte sollte sich vorab informieren welche notwendigen Unterlagen eingereicht werden müssen und welche Behörden was sehen müssen. Nicht immer geht es aber nur nach dem „wollen“ eine Limited zu gründen. Zu beachten ist auch wer überhaupt berechtigt ist eine Limited in Deutschland zu gründen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Eine Limited gründen kann grundsätzlich jeder Europäer, denn dafür gibt es das europäisch verankerte Recht der EU, welches sich Niederlassungsfreiheit nennt. Seitens der britischen Regierung gibt es nur die Vorraussetzung eines Büros auf britischem Boden. Eine Zweigniederlassung, oder sogar der Hauptgeschäftssitz des Unternehmens kann dann auch gerne in Deutschland oder auch in jedem anderen Land der EU sein.
Allerdings gibt es diese Bestimmung für deutschen Grund und Boden auch erst seit März 2003. Der Bundesgerichtshof bestätigte erst zu diesem, recht späten Zeitpunkt die Rechtmäßigkeit einer im Ausland gegründeten Gesellschaft. Somit kann also eine juristische, aber auch jede natürliche Person in Deutschland eine Gesellschaft gründen und somit auch eine englische Limited.
Ehemalige Geschäftsführer deutscher GmbHs können in den so genannten Limiteds auch erneut eine Position einnehmen. So ist auch einer Person mit negativer, wirtschaftlicher Vorgeschichte ein Neuanfang durchaus möglich, sogar ohne möglicherweise einen Kredit aufzunehmen. Die Strukturen einer Limited können auch so ausgerichtet sein, das weder Gläubiger noch Verwalter von Privatinsolvenzen auf das Vermögen der Gesellschafter zugreifen können.
Weitere und im Einzelfall auch detaillierte und personalisierte Informationen können bei Fachanwälten und Notaren eingeholt werden. Vor allem als Neuling in diesem Metier sollte man sich dringend beraten und langfristig betreuen lassen.