Author Archive

 
Dez
03
Posted (Pikary) in Unternehmen on Dezember-3-2007

Wer eine Limited gründen möchte sollte sich vorab informieren welche notwendigen Unterlagen eingereicht werden müssen und welche Behörden was sehen müssen. Nicht immer geht es aber nur nach dem „wollen“ eine Limited zu gründen. Zu beachten ist auch wer überhaupt berechtigt ist eine Limited in Deutschland zu gründen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Eine Limited gründen kann grundsätzlich jeder Europäer, denn dafür gibt es das europäisch verankerte Recht der EU, welches sich Niederlassungsfreiheit nennt. Seitens der britischen Regierung gibt es nur die Vorraussetzung eines Büros auf britischem Boden. Eine Zweigniederlassung, oder sogar der Hauptgeschäftssitz des Unternehmens kann dann auch gerne in Deutschland oder auch in jedem anderen Land der EU sein.

Allerdings gibt es diese Bestimmung für deutschen Grund und Boden auch erst seit März 2003. Der Bundesgerichtshof bestätigte erst zu diesem, recht späten Zeitpunkt die Rechtmäßigkeit einer im Ausland gegründeten Gesellschaft. Somit kann also eine juristische, aber auch jede natürliche Person in Deutschland eine Gesellschaft gründen und somit auch eine englische Limited.

Ehemalige Geschäftsführer deutscher GmbHs können in den so genannten Limiteds auch erneut eine Position einnehmen. So ist auch einer Person mit negativer, wirtschaftlicher Vorgeschichte ein Neuanfang durchaus möglich, sogar ohne möglicherweise einen Kredit aufzunehmen. Die Strukturen einer Limited können auch so ausgerichtet sein, das weder Gläubiger noch Verwalter von Privatinsolvenzen auf das Vermögen der Gesellschafter zugreifen können.

Weitere und im Einzelfall auch detaillierte und personalisierte Informationen können bei Fachanwälten und Notaren eingeholt werden. Vor allem als Neuling in diesem Metier sollte man sich dringend beraten und langfristig betreuen lassen.



 
Sep
27
Posted (Pikary) in Freizeit on September-27-2007

Elterngeld und Kinderzuschlag sind staatliche Leistungen, mit denen Familien unterstützt werden. Der Kinderzuschlag in Höhe vom maximal 140 Euro monatlich wird gezahlt, wenn die Eltern über ein Einkommen verfügen, welches für ihre eigenen Bedürfnisse, nicht jedoch für die des Kindes, ausreicht. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Kind unverheiratet im Haushalt der Eltern lebt, nicht älter als 25 Jahre ist und Kindergeld erhält.
Eigenes Einkommen des Kindes wird angerechnet.
Hartz IV Empfänger sind vom Bezug des Kinderzuschlages ausgeschlossen.
Im Gegensatz zum Kinderzuschlag ist das Elterngeld an wesentlich weniger Bedingungen geboren. Die wichtigste ist, dass das Kind nicht vor dem 01.01.2007 geboren wurde.


Elterngeld wird für maximal vierzehn Monate gezahlt, sofern beide Elternteile den Bezug unter sich aufteilen. Wenn nur die Mutter oder nur der Vater diese Leistung in Anspruch nimmt, verkürzt sich der Bezugszeitraum auf zwölf Monate. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass sich Väter ebenso wie Mütter um die Kindererziehung kümmern.
Bei Alleinerziehenden hat auch eine Person Anspruch auf vierzehn Monate Leistungsbezug.
Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67 % des vor der Geburt durchschnittlich erzielten Einkommens, jedoch mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich. Bei Antragstellern mit geringem Verdienst wird der prozentuale Anteil auf bis zu 100 % aufgestockt. Des Weiteren werden Zuschläge bei Mehrlingsgeburten gezahlt sowie wenn bei der Geburt bereits Geschwisterkinder im Haushalt lebten.
In Einzelfällen, vor allem bei schwerer Krankheit der leiblichen Eltern, können auch Verwandte bis zum dritten Grad das Elterngeld beantragen, wenn sie die Erziehungsaufgaben wahrnehmen.
Elterngeld muss beantragt werden, wird jedoch für bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt.
Elterngeld wird nicht auf andere staatliche Leistungen angerechnet.