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Posted (manauer) in Gesellschaft on März-29-2010

Ein Detektiv beschafft im Auftrag von Kunden Informationen verschiedenster Art und liefert gegebenenfalls vor Gericht verwendbares Beweismaterial. Die Berufsbezeichnung “Detektiv” ist nicht gesetzlich geschützt und auch eine Ausbildung zum Detektiv ist bisher nicht gesetzlich geregelt. Theoretisch kann jeder, der ein amtliches Führungszeugnis vorlegt und ein Gewerbe anmeldet, als Detektiv tätig werden. Ein Detektiv arbeitet entweder selbstständig oder ist in einer Detektei angestellt. Etwa 900-1000 Detektive sind in Deutschland tätig. Der Beruf des Detektivs erfordert neben den Kenntnissen der Observations- und Ermittlungstechniken, der Rechtsgrundlage und gutem technischem Sachverstand vor allem Ausdauer und Geduld.

Wie wird man Detektiv ?

Es gibt einen Ausbildungsgang zur “Fachkraft für Schutz und Sicherheit”, ein dem Detektiv verwandter Beruf. Die Zentralstelle für Ausbildung im Detektivgewerbe bietet eine zweijährige Ausbildung zum “Geprüften Detektiv” an, wobei im Fernstudium und in Seminaren Kenntnisse in den Fächern Kriminalistik, Recht und Wirtschaft vermittelt werden. Für die Ausbildung bei der ZAD wird eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Viele Detektive sind Quereinsteiger aus verschiedensten Berufen.