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Aug
05
Posted (JG) in Unternehmen, Allgemein on August-5-2010

Das Darlehn ist ein schuldrechtlicher Vertrag bei dem einem Darlehnsnehmer von einem Darlehnsgeber Geld- oder Sachwerte für einen bestimmten Zeitraum zum Gebrauch überlassen werden. Für die Überlassung erhält der Darlehnsgeber einen vereinbarten Zins. Der Darlehnsnehmer kann innerhalb des Zeitraums der Überlassung frei über den Darlehnsgegenstand verfügen. Zu unterscheiden ist das entgeltliche und unentgeltliche Darlehn. Grundlage des entgeltlichen Darlehns ist ein wechselseitiger Vertrag und ein zweiseitig verpflichtender Vertrag beim unentgeltlichen Darlehn.

In Österreich stellt ein Darlehn im Gegensatz zu Deutschland keinen gegenseitigen Vertrag sondern einen Realakt dar. Dementsprechend wird in Österreich von einem Konsumentendarlehn und nicht von einem Verbraucherdarlehn gesprochen.
Gegenstand eines Sachdarlehns stellen nach § 607 BGB nur vertretbare Sachen dar, deren Eigentumsrecht für die Dauer des Darlehns an den Darlehnsnehmer abgetreten wird. Demzufolge ist es dem Darlehnsnehmer gestattet den Darlehnsgegenstand zu verbrauchen oder zu veräußern, solange er nach Beendigung des Darlehnsverhältnisses dem Darlehnsgeber eine vertretbare Sache gleicher Art und Güte zurückerstattet.

Geregelt ist ein Darlehnsverhältnis als Dauerschuldverhältnis, dem im Falle einer Zinspflicht des Darlehnsnehmers ein gegenseitiger Vertrag zugrunde liegt. Beim unentgeltlichen Darlehn existiert aufgrund dessen, dass die Rückerstattungspflicht nicht als Gegenleistung für den Empfang des Darlehns fungiert. Ist keine Darlehnslaufzeit bzw. kein Rückgewährungszeitpunkt definiert, ist das Darlehn mit einer 3-monatigenKündigungsfrist zu kündigen. Ist eine feste Darlehnslaufzeit definiert ist eine einseitige Kündigung nur im Rahmen gesetzlicher oder vereinbarter Fälle möglich. Das Darlehn stellt gerade nach einer Existenzgründung eine adequate Finanzierungsmöglichkeit zur mittel- bis langfristigen Umsetzung des Businessplans dar.



 
Aug
02
Posted (JG) in Unternehmen on August-2-2010

Die Break-Even-Analyse stellt ein Verfahren zur Bestimmung der Absatzmenge ab der die Gesamtkosten durch die Gesamterlöse gedeckt sind dar. Dieser Punkt wird auch Gewinnschwelle genannt. Wird eine geringere Absatzmenge realisiert unterdecken die Umsatzerlöse die Kosten und es wird ein Verlust realisiert. Ab dem Break-Even-Punkt erreicht das Unternehmen die Gewinnzone.  Rechnerisch ergibt sich die Break-Even-Menge durch die Gleichsetzung der Umsatzfunktion mit der Kostenfunktion.  Durch die Multiplikation der Break-Even-Menge mit dem erzielbaren Verkaufspreis erhält man den Deckungsumsatz.

Im Mehrproduktunternehmen kann der Deckungsumsatz durch mehrere Absatzmengenkombinationen erreicht werden was die Folge hat, das die Break-Even-Analyse in diesem Fall mehrdeutige Ergebnisse liefert. Mit der Break-Even-Analyse wird es möglich den Verlauf der Kosten und Erlöse zu untersuchen um daraus den Break-Even-Punkt und die Wirkungsanalyse von Maßnahmen hinsichtlich der Kosten durchzuführen. Die Break-Even-Analyse wird ferner Gewinnschwellenanalyse genannt und kann sowohl als Vollkostendeckungsanalyse oder Teilkostendeckungsanalyse durchgeführt werden. Wird die Break-Even-Analyse für einzelne Produkte durchgeführt können daraus erste Schätzungen zum Erfolgsbeitrag einer Neuproduktidee getroffen werden.
Kritik wird an der Break-Even-Analyse hinsichtlich der Unterstellung proportionaler Kostenverläufe und der fehlenden Berücksichtigung der Umsatzentwicklung über den Produktlebenszyklus geübt. Die Kostenzurechnung zu fixen und variablen Teilen gestaltet sich teilweise wie auch die Zurechnung der Gemeinkosten auf einzelne Produkte als problematisch.

Die Anwendung der Break-Even-Analyse eignet sich trotz der Kritik zur näherungsweisen Bestimmung des Gewinnpotentials der Umsetzung des Geschäftskonzepts eines Unternehmens.



 
Jul
26
Posted (JG) in Finanzen on Juli-26-2010

Das Bankdarlehn stellt einen langfristigen Bankkredit dar, den Kreditinstitute Unternehmen sowie privaten und öffentlichen Haushalten zur Kapitalfinanzierung einräumen. Die Möglichkeit der langfristigen Fremdfinanzierung über das Bankdarlehn als eine der wenigen Möglichkeiten dieser Art, macht es bei Unternehmen und Privatpersonen populär. Hinsichtlich der Kreditgeber lassen sich die Universalbanken und Spezialbanken unterscheiden. Als Sicherheiten verlangen die Banken aufgrund der langen Laufzeiten und des hohen Volumens in der Regel dingliche Sicherheiten wie Sicherheitsübereignungen von Maschinen, Hinterlegungen von Wertpapieren, Grundpfandrechte etc. Ferner eignen sich die Rechteabtretung aus Lebensversicherungsverträgen, die Sicherungsübereignung von Warenvorräten sowie die Abtretung von Kundenforderungen.

Die Laufzeit eines Bankdarlehns kann zeitlich fixiert oder variabel angepasst werden. Die Zinsfestsetzung kann ebenfalls fest für die gesamte Laufzeit oder variabel mit der Möglichkeit diesen in bestimmten Abständen an den Leitzinssatz anzupassen vereinbart werden.

Hinsichtlich der Art von Bankdarlehn lassen sich Bankdarlehn mit Endtilgung, das Tilgungsdarlehn und das Annuitätendarlehn  unterscheiden. Die Tilgung erfolgt beim Tilgungsdarlehn konstant über die Laufzeit. Die Tilgung sinkt dabei aufgrund der Abnahme des der Zinsberechnung zugrundeliegenden Fremdkapitals über die Laufzeit. Anders gestaltet sich das Annuitätendarlehn. Bei diesem wird zu Beginn der Laufzeit die Annuität errechnet, dessen Betrag aus Zinsen und Tilgung über die gesamte Laufzeit in gleicher Höhe zu zahlen ist.

Die Aufnahme eines Bankdarlehns eignet sich im Rahmen der Existenzgründung zur Grundfinanzierung der notwendigen Geschäftsausstattung sowie der in Verbindung mit der Leistungserstellung anfallenden Kosten und Aufwendungen.