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Dez
22
Posted (cari) in Altersvorsorge on Dezember-22-2007

Arbeitnehmern, die sich in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden, steht die Möglichkeit einer betrieblichen Riesterrente zu. In manchen großen Unternehmen, in welchen die betriebliche Altersvorsorge im großen Rahmen durchgeführt wird, können sogar Gruppenrabatte genutzt werden.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge schließt der Arbeitnehmer einen Vertag mit einer Riester-geförderten Zusatzversorgung ab. Wie bei der normalen betrieblichen Altersvorsorge wird der Beitrag direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt diesen Beitrag dann in die Vorsorge ein.

Der Arbeitnehmer hat dadurch zwei Vorteile. Zum einen kommt er in den Genuss der staatlichen Förderung. Auf der anderen Seite wird das Bruttoeinkommen durch den Abzug gemindert. Dadurch werden niedrigere Lohnsteuern und Beiträge für Sozialversicherungen fällig. Davon profitiert auch der Arbeitgeber. Denn er muss 50 Prozent der Beiträge für die Sozialversicherungen zahlen.

Das Kapital, dass so durch die betriebliche Altersvorsorge angespart wird, kann jedoch erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Ab Rentenbeginn des Versicherungsnehmers hat dieser das Recht auf eine lebenslange Rente. Außerdem hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit eines Auszahlplans ab dem 85. Lebensjahr.

Bei der betrieblichen Riester-Rente sind jedoch auch Abstriche zu machen. So ist entgegen der privaten Riester-Rente eine vorzeitige Auszahlung in keiner Weise möglich. Bei der privaten Riester-Rente kann eine vorzeitige Auszahlung von zumindest 30 Prozent beantragt werden. Diese vorzeitige Auszahlung ist jedoch auch mit Verlusten verbunden.



 
Dez
22
Posted (cari) in Altersvorsorge on Dezember-22-2007

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Betriebsrente. Diese wird entweder im Tarifvertrag geregelt oder kann individuell vom Arbeitgeber abgeschlossen werden. Bei der Betriebsrente werden dem Arbeitnehmer sowie dem Arbeitgeber einige nennenswerte Vorteile geboten.

Bei der Betriebsrente bzw. der betrieblichen Altersvorsorge sichert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen im Falle des Erreichens des Rentenalters, der Invalidität oder bei Eintreten des Todes zu. Dieses ist möglich, da Beiträge in eine Altersvorsorge eingezahlt werden. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gezahlt. Die Form der Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber gezahlt wird, ist heutzutage eher unüblich. So genannte Mischformen sind jedoch dennoch anzutreffen. In der Regel werden jedoch die Beiträge für die Vorsorge vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen.

Dadurch haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen Vorteile, denn das Einkommen des Arbeitnehmers wird somit um den Vorsorgebeitrag verringert. Demzufolge werden niedriger Beiträge zur Sozialversicherung und niedrigere Lohnsteuern fällig.

Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge können die staatlichen Zulagen in Anspruch genommen werden. Hierzu muss ein Vertrag mit einer Riester-zulageberechtigten Altersvorsorge abgeschlossen werden.

Die betriebliche Rente wird jedoch nicht nur für die Altersvorsorge verwendet. Auch im Falle der Invalidität wird eine monatliche Rente ausgezahlt. Das bedeutet, dass die Betriebsrente auch der Absicherung der Berufsunfähigkeit dient. Hierfür muss diese Rente bei Eintreten der Erwerbsunfähigkeit beantragt werden. Der Versicherungsnehmer unterliegt der Beweispflicht. Durch ein ärztliches Gutachten werden die Invalidität und die Schwere der Invalidität festgestellt.



 
Dez
20
Posted (cari) in Altersvorsorge on Dezember-20-2007

Der Generationsvertrag, auf welchem die gesetzliche Rente aufbaut, gerät immer mehr ins Straucheln. Dieser Generationsvertrag besagt, dass die Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung die Rentenempfänger finanzieren. Dies wird auf Basis des Umlageverfahrens durchgeführt. Während ursprünglich auf einen Rentenempfänger drei Beitragszahler fielen, sind es heutzutage nur noch zwei Beitragszahler pro Rentenempfänger.


Dies führt zu höheren Belastungen der Beitragszahler und zu niedrigeren Leistungen für die Rentenempfänger.

In Anbetracht dieser Situation wird eine zusätzliche, private Altersvorsorge unerlässlich. Denn die gesetzliche Rentenversicherung kann nur noch die Basisversorgung garantieren. Da man jedoch sein Rentenalter genießen möchte und nicht nur auf das liebe Geld schauen möchte und sich auch mal etwas leisten möchte, muss man sich andere Möglichkeiten suchen.

Eine dieser Möglichkeiten ist die private Rentenversicherung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung basiert sie nicht auf dem Umlageverfahren. Sie ist eine kapitalgedeckte Versicherung. Außerdem hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit eine staatliche Förderung zu nutzen. Dies ist unter anderem bei der Riester-Rente und bei der Rürup-Rente möglich.

Auch die Investition in Fonds, Aktien und Immobilien kann der Altersvorsorge dienen. Bei diesen Varianten der Altersvorsorge sind jedoch auch Risiken zu bedenken. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Experten zu Rate zu ziehen. So können böse Überraschungen vermieden werden.



 
Dez
15
Posted (cari) in Allgemein on Dezember-15-2007

Eine Rechtsschutzversicherung ist schon eine Versicherung, die wirklich jeder haben sollte. Man weiß ja nie. Eine Rechtsschutzversicherung ist jedoch keineswegs nur in Bezug auf die nachbarschaftliche Auseinandersetzung eine sinnvolle Investition. Der am stärksten in Anspruch genommene Bereich ist mit Sicherheit der Verkehrsrechtschutz. Bei einem Unfall steht es manchmal wirklich Aussage gegen Aussage. Am Ende steht man schneller vor Gericht als einem lieb ist. Doch so ein Rechtsstreit ist in der Regel sehr teuer, außer man ist versichert. Gerade auch für Vielreisende ist es sinnvoll auf eine Police zu achten, die eine hohe Versicherungssumme für Rechtsstreitigkeiten auch im Ausland enthält. Geldanleger dagegen wählen am besten einen Versicherer, der Aktionärsklagen nicht ausdrücklich ausschließt.

Autofahrer brauchen eine Verkehrsrechtschutz, Angestellte eine Berufsrechtschutz, weiterhin sinnvoll wären auch die Mietrechtschutz, die Vertragsrechtschutz und weitere, für jeden individuelle Versicherungsmöglichkeiten. Die Anbieter sind ja überall zu finden. Aber bei einem Verkehrsrechtsschutz sollte auch darauf geachtet werden, dass Ehepartner oder Lebensgefährten und vor allem die Kinder mitversichert sind. Die Verkehrsrechtsschutz greift auch bei Streitfällen als Fußgänger, Rad- oder Mopedfahrer, auch als Fahrgast in einem öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel. Ebenso gibt es eine für das Benutzen von Rolltreppen, Aufzügen, beim Laufen und Reiten, beim Rudern und Surfen genauso wie beim Rollschuh- oder Skatebordfahren.