Arbeitnehmern, die sich in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden, steht die Möglichkeit einer betrieblichen Riesterrente zu. In manchen großen Unternehmen, in welchen die betriebliche Altersvorsorge im großen Rahmen durchgeführt wird, können sogar Gruppenrabatte genutzt werden.
Mit der betrieblichen Altersvorsorge schließt der Arbeitnehmer einen Vertag mit einer Riester-geförderten Zusatzversorgung ab. Wie bei der normalen betrieblichen Altersvorsorge wird der Beitrag direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt diesen Beitrag dann in die Vorsorge ein.
Der Arbeitnehmer hat dadurch zwei Vorteile. Zum einen kommt er in den Genuss der staatlichen Förderung. Auf der anderen Seite wird das Bruttoeinkommen durch den Abzug gemindert. Dadurch werden niedrigere Lohnsteuern und Beiträge für Sozialversicherungen fällig. Davon profitiert auch der Arbeitgeber. Denn er muss 50 Prozent der Beiträge für die Sozialversicherungen zahlen.
Das Kapital, dass so durch die betriebliche Altersvorsorge angespart wird, kann jedoch erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Ab Rentenbeginn des Versicherungsnehmers hat dieser das Recht auf eine lebenslange Rente. Außerdem hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit eines Auszahlplans ab dem 85. Lebensjahr.
Bei der betrieblichen Riester-Rente sind jedoch auch Abstriche zu machen. So ist entgegen der privaten Riester-Rente eine vorzeitige Auszahlung in keiner Weise möglich. Bei der privaten Riester-Rente kann eine vorzeitige Auszahlung von zumindest 30 Prozent beantragt werden. Diese vorzeitige Auszahlung ist jedoch auch mit Verlusten verbunden.