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Dez
01
Posted (AlexanderW) in Recht on Dezember-1-2010

Eine Markenrecht Abmahnung hat man schnell am Hals, denn die Verstöße sind zum Teil äußerst gering. Man könnte auch sagen, dass die Abmahnungspraxis zum Teil weitgehend absurd ist. Wer sich nicht mit den Fakten auskennt, kann zum Teil große Probleme bekommen. Die Betroffenen sind oft nicht vorsichtig genug oder wissen nicht um die Konsequenzen.  Nur wer sich in diesen Feldern gut auskennt, kann auch im Zweifelsfall mit einer Abmahnung gut umgehen. Auch wenn jeder das Wort Abmahnung schon gehört hat, wissen doch die wenigsten, worum es konkret geht. Es genügt oft, Bilder aus dem Netz zu ziehen und selbst weiter zu verwenden. So wie das Abspielen von Musik zum Teil rechtliche Konsequenzen haben kann, wenn sie auf Feiern und Festen verwendet wird, so kann auch das Verwenden von Texten und Bildern im Netz strafbar sein. Dafür genügt meist auch ein kleiner Ausschnitt. Logos und Firmennamen sind natürlich geschützt, aber auch bestimmte Buchstabenkombinationen. User, die sich diese Kombinationen aneignen, müssen mit einer Markenrecht Abmahnung rechnen. Markenlogos dürfen nicht weiter verwendet und vertrieben werden, zum Teil sollten sie noch nicht einmal gezeigt werden. Wenn die Post ins Haus flattert, sollte man sehr vorsichtig agieren und keinen falls die Briefe ignorieren. Wer diese Post wegwirft, bekommt rasch ein großes Problem.



 
Jun
11
Posted (AlexanderW) in Recht on Juni-11-2010

Wer im Internet einen Web-Shop betreibt oder bei Ebay handelt, sollte sich vorher intensiv mit dem deutschen Medienrecht auseinandersetzen. Tut man dies nicht oder nur ungenügend, kann es passieren, dass man eines schönen Tages eine Abmahnung erhält. Dazu reicht es sogar schon aus, im Impressum den Vornamen nur abgekürzt anzugeben oder Kunden in den AGBs nur vier Wochen statt einem Monat Widerrufsrecht einzuräumen. Das kann nämlich schon als unlauterer Wettbewerb gewertet werden. Normalerweise würde so etwas wohl niemanden stören. Allerdings gibt es immer wieder andere Händler, die der Konkurrenz eins auswischen wollen und sie daher wegen solcher Kleinigkeiten abmahnen lassen, die ihnen angeblich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das kostet sie noch nicht einmal Geld, denn das Honorar der Rechtsanwälte zahlt in Deutschland in solchen Fällen der Abgemahnte, nicht der Auftraggeber. Auch gibt es Anwälte, die selbst im Internet nach potenziellen Mandanten suchen und diese anwerben. Natürlich einzig und allein zu dem Zweck, durch die Abmahnungen Geld zu verdienen. Dass sie das eigentlich nicht dürfen, wissen die Anwälte nur zu gut. Denn sie kennen sich aus mit den vielen unübersichtlichen und komplizierten Regelungen, ganz im Gegensatz zu den meisten Internetnutzern.
Ebenso gerne werden Markenrecht Abmahnungen verschickt. Wird auf einer Webseite oder bei einem Web-Shop Angebot ein Logo oder Foto benutzt, das urheberrechtlich geschützt ist, können sich die Schadensersatzforderungen auf mehrere Tausend Euro belaufen. Zahlt man nicht, so kommt es zum Gerichtsprozess, und das wird noch teurer. Des Weiteren werden die Betroffenen in dem Mahnschreiben aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies ist stets Teil der Abmahnung. Allerdings sind diese Erklärungen immer sehr zu Ungunsten des Abgemahnten formuliert, binden ihn oft für mehrere Jahrzehnte und drohen mit einem Gerichtsverfahren, sollte je wieder ein Verstoß erfolgen. Hilfe bei Abmahnung leisten jedoch viele Anwälte, die meist auch dafür sorgen können, dass die Unterlassungserklärung zugunsten des Abgemahnten umformuliert wird und die Schadensersatzforderung nicht ganz so hoch ausfällt.