Dass die Rechtslage in Deutschland in vielen Bereichen oft etwas undurchsichtig ist, müssen viele Bürger zu ihrem Leidwesen am eigenen Leib erfahren. Vor allem bei neuen Medien wie dem Internet wissen viele Nutzer einfach noch nicht, wie sie sich richtig verhalten bzw. was sie dürfen und was nicht. So kann es passieren, dass völlig unverhofft eine Filesharing Abmahnung im Briefkasten landet und sich der Abgemahnte erst einmal fragen muss, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Schließlich hat er nur solche Dateien aus dem Internet heruntergeladen, die ganz ausdrücklich als kostenlos gekennzeichnet waren. Dass allen voran diejenigen, die solche Dateien ins Netz stellen und anbieten, gesetzeswidrig handeln, darauf muss man erst einmal kommen. Wer sich mit Medienrecht nicht auskennt, weiß diese Dinge einfach nicht und wird prompt für diese Unwissenheit bestraft. Denn die Kosten für eine Abmahnung bzw. das Honorar des abmahnenden Anwalts muss in Deutschland nicht etwa der Auftraggeber, sondern der Abgemahnte zahlen. Schließlich handelt der Anwalt ja in seinem Interesse, indem er ihm noch höhere Kosten erspart, die bei einer möglichen Gerichtsverhandlung auf ihn zukommen würden. Natürlich ist der Ärger der Betroffenen groß, wenn sie für ein Vergehen zur Kasse gebeten werden, von dem sie nicht einmal wussten, dass es überhaupt ein Vergehen ist. Es ist offensichtlich, dass das Abmahnwesen in Deutschland eine zweifelhafte Angelegenheit ist. Denn warum werden die Bürger nicht besser über die Rechtslage informiert? Es wäre so einfach und würde noch nicht einmal etwas kosten, ihnen die entsprechenden Gesetze und das geltende IT-Recht zugänglich zu machen, beispielsweise über das Internet. Hier stecken scheinbar andere Interessen dahinter, etwa die der Anwälte, für die die Abmahnpraxis ein lukratives Geschäft ist. In anderen EU-Ländern werden solche Gelegenheiten ganz anders gehandhabt. Dort gibt es zwar ähnliche Gesetze wie hier, allerdings werden dort kaum Abmahnungen verschickt. Der Grund dafür ist, dass die Anwälte dort nichts daran verdienen, weil sie vom Abgemahnten keine Gebühr verlangen dürfen. Damit verschwindet jeder Anreiz für ein derart exzessives Abmahnverhalten, wie es hierzulange vorherrscht. Daran sollte man sich ein Beispiel nehmen im Hinblick auf die deutschen Gesetze.
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