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Posted (Alexander) in Recht on Februar-6-2012

Immer wieder kommt es vor, dass Teilnehmer an Filesharing-Börsen eine Abmahnung erhalten. An diesen Börsen ist es möglich, sich Filme, Musik und manchmal auch Bilder scheinbar unentgeltlich herunterzuladen. Die Mitglieder sehen sich als große Gemeinde die sich die Filme kostenlos aus dem Netz holen. Gleichzeitig fungiert aber auch jeder Nutzer als Sender. Das stellt oft das größere Problem dar, da er durch seinen Anschluss illegal die Medien verbreitet. Eine Abmahnung durch die Kanzlei Rasch zu erhalten ist zuerst einmal für die Betroffenen ein großer Schock. Alleine die Anwaltskosten belaufen sich da nicht selten auf mehrere hundert Euro. Darüber hinaus wird man aufgefordert binnen kurzer Zeit eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Betroffene sollten in einem solchen Fall erst einmal Ruhe bewahren und einen Anwalt zu Rate ziehen.

Die Erstberatung bei Lihl Rechtsanwalt/Anwaltskanzlei ist in der Regel kostenlos. Man erhält eine erste Einschätzung und geht normalerweise deutlich ruhiger aus dem Gespräch. Entschließt man sich, mit diesem Anwalt weiter zusammenzuarbeiten, ist es notwendig, sich erst einmal über das Honorar im Klaren zu sein.  Faire Anwälte verlangen einen Festbetrag als Honorar. Das gibt seinen Klienten Sicherheit, dass er nicht das Geld, dass er sich durch die Unterstützung spart jetzt seinem Anwalt geben muss.

Die Gebühren für den gegnerischen Anwalt sind in der Regel viel zu hoch. Über die kann man verhandeln. Genauso sollte man auch die Unterlassungserklärung modifizieren. Diese binden nämlich den Internetnutzer auf 30 Jahre und wenn er sich einen Verstoß zuschulden kommen lässt, muss er einen sehr hohen Geldbetrag bezahlen. Also: Bei einer solchen Abmahnung Ruhe bewahren und einen guten Anwalt aufsuchen.


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