Der Begriff Filesharing beschreibt den Austausch von Dateien über ein Datennetz. Mittels spezieller Programme wird ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk eingerichtet. Der Nutzer solcher Hilfsmittel begeht eine Rechtsverletzung, die mit einer Filesharing Abmahnung bestraft werden kann. Rechtsgrundlagen finden sich vor allem im IT-Recht sowie im Urheber- und Markenrecht. Der Inhaber von Rechten soll gegen das ungeschützte Verbreiten seines Werkes geschützt werden. Besonders die Musik- und Filmindustrie wehrt sich gegen das illegale Tauschen ihrer Produkte über das Internet. In diesem Zusammenhang schließen sie besondere Verträge mit Fachanwälten, die sich tagtäglich mit der Filesharing Abmahnung beschäftigen.
In den letzten Jahren haben sich diesbezüglich immer mehr Anwälte auf die Jagd gemacht. Die Abmahnung Schalast und Partner ist vielen Nutzern zugegangen, so dass die Kanzlei mittlerweile einen erfolgreichen Ruf in der Branche genießt. Dennoch sollte jedem Abgemahnten zur Ruhe geraten werden. Im schlimmsten Fall werden dem Abmahnschreiben beigefügte Papiere aus Panik heraus unterschrieben und an den Verfasser zurück gesendet. Dieses Verhalten ist einerseits nachvollziehbar, andererseits wird es in der juristischen Fachwelt als Schuldanerkenntnis verstanden. Im Folgenden sind rechtliche Abwehrüberlegungen sinn- und zwecklos.
Zunächst sollten Beschuldigte deswegen einen Fachanwalt aufsuchen und um Rat fragen. In den meisten Fällen ist schon die geforderte Schadensersatzsumme viel zu hoch bemessen. Dies liegt auch darin begründet, dass mit den eingetriebenen Leistungen die Arbeit der tätigen Anwälte entlohnt werden soll. Das wiederum hat mit der eigentlichen Rechtsgutverletzung wenig gemein. Viele Juristen haben sich schon erfolgreich gegen die Anwälte der Industrie zur Wehr gesetzt. Deswegen ist es von vornherein ratsam den Fachmann aufzusuchen. In jedem Fall liegt eine Chance begründet, die Laien allerdings nur schwerlich erkennen dürften.