Okt
27
Posted (mende) in Finanzen on Oktober-27-2011

Oft kann man sich nicht einig werden, wenn man zusammen mit anderen ein Haus geerbt hat. Erbt zum Beispiel ein Mann und 5 Cousins, die Brüder sind, ein Wohnhaus von der Tante, die nicht die Mutter des Cousins ist, und beide streiten sich darum in dieses Haus einziehen zu wollen wird das tolle Erbe schnell zum Stressfaktor. Hat dann keiner der Erben, das Geld, um die anderen Erben, ihre Anteile, auszuzahlen, bleibt oft, als einzige Lösung, eine Teilungsversteigerung. Dabei handelt es sich um eine Art der Zwangsversteigerung, bei der die unteilbare Immobilie in teilbares Vermögen umgewandelt wird, welches dann zu gleichen Teilen an alle Erbberechtigten ausgezahlt wird. Die Teilungsversteigerung kann von jedem Erben aus der Erbgemeinschaft beantragt werden. Durch die Gesetzliche Erbfolge kann die Erbgemeinschaft groß ausfallen, sodass es schwierig wird, das Erbe gerecht aufzuteilen, wenn kein Testament verfasst wurde. Stirbt die Tante also, ohne nähere Angehörige als ihre 6 Neffen, bekommt jeder Neffe 1/6 des gesamten Erbes, einschließlich des Hauses, vererbt. Verstirbt die Tante jedoch und ihre Schwester, die Mutter der 5 Brüder, lebt noch, bekommt diese das halbe Vermögen, der einzelne Neffe dessen Eltern schon verstorben sind bekommt die andere hälfte des Vermögens. Durch die gesetzliche Erbfolge gehen die 5 Brüder leer aus.


Comments are closed.