Der MPU müssen sich Menschen stellen, die durch ihr Verhalten erhebliche Zweifel an deren Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges aufkommen lassen. Sie scheinen entweder körperlich, persönlich oder ihrer geistigen Auffassungsfähigkeit nicht (mehr) für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet zu sein.
Durch eine MPU soll das Vorhandensein oder auch das nicht Vorhandensein der Fahreignung festzustellen und in einem Gutachten festgehalten werden. Verkehrspsychologen beraten zu der Vorbereitung auf diese Untersuchung. Wer eine MPU-Vorbereitung machen möchte, sollte sich auf jeden Fall schon einige Gedanken darüber gemacht haben, wie es zu dem Verlust des Führerscheines kam.
Mehr als die Hälfte aller Fälle der Antragsteller müssen sich in der Regel Fragen zu ihrem Alkoholkonsum stellen lassen. Bei ca. 20 % der zu überprüfenden Fahrer handelt es sich um Fahrten unter Drogeneinfluss oder auch um Handel mit Drogen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Die restlichen Befragungen betrafen sonstiges auffälliges Verhalten, wie körperliche Gebrechen, Straftaten oder offensichtliche Mängel in der geistigen Reaktionsfähigkeit. Auch eine Punkteansammlung in Flensburg mit mehr als 17 Punkten gibt erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung des Fahrers auf. Insbesondere veranlasst sie zu Zweifeln, wenn es sich um besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße handelt. Mehrfache strafrechtliche Auffälligkeiten lassen auf eine geringe Impulskontrolle bzw. sehr hohes Aggressionspotenzial schließen.