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Posted (findur) in Recht on Januar-22-2011

Wer sich selbstständig macht, der hat vermutlich Ziele wie Selbstverwirklichung, Unabhängigkeit in finanziellen wie auch in anderen Belangen oder unternehmerische Freiheit vor Augen und strebt die Verwirklichung dieser Ziele an. Je nach dem eigenen Markt und dessen Gegebenheiten kann man hier lange oder sogar dauerhaft alleine tätig sein, was die gestalterischen Möglichkeiten und natürlich auch den Verdienst am wenigsten einschränkt, doch spätestens, wenn expandiert werden soll, wenn zusätzliche Kunden oder Märkte erschlossen werden sollen, muss auch über die Einstellung von Personal nachgedacht werden.

Damit wachsen natürlich auch die Verpflichtungen und die Verantwortung, die der Unternehmer übernimmt, schließlich muss er für die geregelten Zahlungen von Leistungen in Form von Gehalt und Sozialabgaben Sorge tragen und sich auch mit anderen Themen, Kündigungsschutz, AGG, arbeitsrechtliche Maßnahmen usw. auseinandersetzen. Daher ist es oftmals sinnvoll, sich im Vorfeld durch einen Fachanwalt Arbeitsrecht in München beraten zu lassen, um vermeidbare Fallen sicher zu umschiffen und nicht bei den ersten Schritten bereits Fehler zu machen, an deren Korrektur im schlimmsten Fall der Fortbestand der Unternehmung scheitern kann. Denn gerade im Bereich des Arbeitsrechtes gibt es eine Vielzahl von Bestimmungen und Gesetzen zu beachten, sind Fristen zu berücksichtigen, Einschränkungen zu beachten und Formalitäten zu erfüllen, über die man sich besser rechtzeitig beraten lässt, statt hinterher das berühmte Kind in den Brunnen versenkt zu haben. Und auch dann, wenn man sich von Mitarbeitern trennen muss oder will, sollte man sich von einem Fachanwalt beraten lassen, denn auch hier sind viele Besonderheiten zu berücksichtigen, soll die Kündigung wirksam sein und nicht vor Gericht kassiert werden.


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