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Posted (JG) in Unternehmen, Beratung on November-22-2010

Zweck der Erhebung der Mehrwertsteuer ist es die Wettbewerbsverzerrung durch die Begünstigung von Großunternehmen in Bezug auf die Umsatzsteuererhebung zu verhindern bzw. zu mildern. Die auf mehreren Wertschöpfungsstufen erhobene Steuer wird über die Verrechnung der Ausgaben und Einnahmen eines Unternehmens festgesetzt.

Die Verrechnung der Ein- und Ausgaben zur Festsetzung der Mehrwertsteuer kann mit verschiedenen Methoden realisiert werden. Wird die Subtraktionsmethode angewendet, sind die anrechenbaren Ausgaben von der Summe der Erlöse abzuziehen und der verbleibende Betrag als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Bei der Anwendung der Additionsmethode wird hingegen die Summe der Erlöse eines Unternehmens ermittelt und anhand derer die Wertschöpfung abgeschätzt und zur Mehrwertsteuerbemessung verwendet.

Die Rechnungsmethode ist dadurch gekennzeichnet das Unternehmen Rechnungen für ihre Leistungen an die Leistungsempfänger mit der anteiligen Mehrwertsteuer ausstellen. Ergibt sich ein höherer Betrag der Mehrwertsteuer auf Einnahmen gegenüber der Mehrwertsteuer auf Ausgaben, ist die Differenz durch das Unternehmen über das Geschäftskonto an die entsprechenden Finanzbehörden abzuführen. Ergibt sich ein höherer Betrag für die Mehrwertsteuer auf Ausgaben wird der Differenzbetrag durch die Finanzbehörden erstattet.

Hinsichtlich der Mehrwertsteuer können verschiedene Typen unterschieden werden. Der Produkt-Typ ist dadurch gekennzeichnet, dass etwaig gezahlte Mehrwertsteuer auf Investitionsgüter nicht verrechnet wird. Eine Verrechnung der Mehrwertsteuer nur auf Basis des Wertverlusts erfolgt beim Einkommens-Typ. Eine vollständige Verrechnung der gezahlten Mehrwertsteuer erfolgt beim Konsum-Typ, praktisch wird dieser aber nur beschränkt umgesetzt.


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