Wer präventiv handelt und trotz der Abstinenz jeglicher Beschwerden regelmäßig die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen über sich ergehen lässt, hat gute Heilungschancen für den Fall einer Erkrankung. Gerade bei Krebs und anderen schwer wiegenden Erkrankungen ist das Stadium des Leidens bei Feststellung existentiell für die Genesungschancen. Eine ernsthafte Erkrankung, wie z. B. Krebs, führt auch im frühen Stadium zu der Notwendigkeit intensiver ärztlicher Betreuung, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr hinreichend bereit gestellt wird. Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet nicht nur den Vorzug des Einzelzimmers, sondern auch, dass sich der Patient Arzt und Krankenhaus selbst aussuchen kann und darüber hinaus auch noch eine ausführliche ambulante Nachbetreuung einschließt, was den Heilungsprozess begünstigt.
Zudem reichen auch oft die von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Vorsorgeuntersuchungen bei weitem nicht aus. Das zeigt sich auch schon bei Leiden im Mundbereich, die gewöhnlich keine potentielle Lebensgefahr für den Betroffenen haben. Gerade in Hinblick auf den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt sollte unbedingt eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden. Stellt der Zahnarzt beim nächsten Termin einen ernsthaften Handlungsbedarf fest, ist dieser nicht mehr versicherbar! Der gesetzlich Versicherte muss dann ggf. enorme Eigenanteile selbst bezahlen. Nicht nur für professionellen Zahnersatz, auch schon für eine simpel klingende Wurzelbehandlung liegt der Eigenanteil schnell bei bis zu 500 Euro pro Zahn. Eine gute Zusatzpolice ist die neue Zahnzusatzversicherung Barmenia, die erst vor kurzem komplett neu kalkuliert wurde. Im Gegensatz zur CSS Versicherung bietet die Barmenia Zahnzusatzversicherung zwar den Nachteil von Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren, dafür ist aber bei der Barmenia mit einer hohen Beitragsstabilität zu rechnen. Die CSS Zahnzusatzversicherung bietet dagegen jedoch den Vorteil, auch für kieferorthopädische Korrekturen aufzukommen. Das ist allerdings auch nur dann der Fall, wenn eine kieferorthopädische Fehlstellung noch nicht diagnostiziert wurde, wodurch die CSS Zahnversicherung auch für Kinder und Jugendliche anzuraten ist, trotz der Tatsache, dass die Preise nicht mit den speziellen Jugendtarif anderer Versicherer mithalten können, die dafür aber auch nicht für Kieferorthopädie leisten und zudem auch hohe Leistungsbegrenzungen während der ersten Versicherungsjahre dazu führen, dass die erhofften Leistungen je nach Tarif erst nach einigen Jahren Mitgliedschaft geltend gemacht werden können. Das ist bei der CSS Versicherung anders!