Das Bankdarlehn stellt einen langfristigen Bankkredit dar, den Kreditinstitute Unternehmen sowie privaten und öffentlichen Haushalten zur Kapitalfinanzierung einräumen. Die Möglichkeit der langfristigen Fremdfinanzierung über das Bankdarlehn als eine der wenigen Möglichkeiten dieser Art, macht es bei Unternehmen und Privatpersonen populär. Hinsichtlich der Kreditgeber lassen sich die Universalbanken und Spezialbanken unterscheiden. Als Sicherheiten verlangen die Banken aufgrund der langen Laufzeiten und des hohen Volumens in der Regel dingliche Sicherheiten wie Sicherheitsübereignungen von Maschinen, Hinterlegungen von Wertpapieren, Grundpfandrechte etc. Ferner eignen sich die Rechteabtretung aus Lebensversicherungsverträgen, die Sicherungsübereignung von Warenvorräten sowie die Abtretung von Kundenforderungen.
Die Laufzeit eines Bankdarlehns kann zeitlich fixiert oder variabel angepasst werden. Die Zinsfestsetzung kann ebenfalls fest für die gesamte Laufzeit oder variabel mit der Möglichkeit diesen in bestimmten Abständen an den Leitzinssatz anzupassen vereinbart werden.
Hinsichtlich der Art von Bankdarlehn lassen sich Bankdarlehn mit Endtilgung, das Tilgungsdarlehn und das Annuitätendarlehn unterscheiden. Die Tilgung erfolgt beim Tilgungsdarlehn konstant über die Laufzeit. Die Tilgung sinkt dabei aufgrund der Abnahme des der Zinsberechnung zugrundeliegenden Fremdkapitals über die Laufzeit. Anders gestaltet sich das Annuitätendarlehn. Bei diesem wird zu Beginn der Laufzeit die Annuität errechnet, dessen Betrag aus Zinsen und Tilgung über die gesamte Laufzeit in gleicher Höhe zu zahlen ist.
Die Aufnahme eines Bankdarlehns eignet sich im Rahmen der Existenzgründung zur Grundfinanzierung der notwendigen Geschäftsausstattung sowie der in Verbindung mit der Leistungserstellung anfallenden Kosten und Aufwendungen.