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Posted (Elizabeth Bournee) in Recht on Juni-18-2010

Eine Abmahnung wegen Download ist eine sehr ärgerliche Sache und dazu auch noch eine ziemlich teure Angelegenheit. Die Kanzleien die diese Abmahnung wegen Download verschicken sind leider immer häufiger Massenabmahner, das heißt sie verschicken diese Abmahnung wegen Download in riesigen Mengen als pauschalisiertes Schreiben. Damit ist klar, dass der Einzelfall nicht wirklich geprüft wird, sondern schon aufgrund eines geringfügigen Verdachts eine Abmahnung wegen Download verschickt wird. Der betroffene User wird dann in der Abmahnung wegen Download dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an die Anwaltskanzlei zurück zu schicken. Desweiteren soll der User laut der Abmahnung wegen Download auch noch eine hohe Entschädigungssumme zahlen, die gut und gerne mehrere tausend Euros betragen kann. Oft fehlen in der Abmahnung wegen Download die Beweise dafür, dass das angebliche Vergehen wirklich von dem Adressaten begangen wurde und hier sollte man auch seine Verteidigung ansetzen. Die Absender der Abmahnung wegen Download sollten erst einmal schlüssig nachweisen, dass der betroffene Nutzer auch einen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen hat. Selbst wenn diese Beweise vorliegen, ist es dennoch ratsam nicht sofort auf alle Forderungen der Abmahnung wegen Download einzugehen nur um dann seine Ruhe zu haben. Denn wenn man einmal die Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, die der Abmahnung wegen Download beigefügt war, dann tritt man damit erhebliche Rechte ab und muss sich auf schwerwiegende Einschränkungen gefasst machen. Deswegen ist es besser, sich an einen Anwalt zu wenden, der eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen kann, die nicht so viele Einschränkungen enthält. Auch die in der Abmahnung wegen Download geforderte Schadenersatzsumme sollte man nicht einfach so zahlen, nur um dann endlich Ruhe zu haben. Auch hier kann ein Anwalt für gewöhnlich eine Reduzierung oder gar völlige Erlassung der Summe erwirken. Wichtig ist in jedem Fall, dass man Vorkehrungen trifft um Folgeabmahnungen zu verhindern und alles eine einmalige Angelegenheit bleibt.


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