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Posted (AlexanderW) in Recht on Juni-11-2010

Wer im Internet einen Web-Shop betreibt oder bei Ebay handelt, sollte sich vorher intensiv mit dem deutschen Medienrecht auseinandersetzen. Tut man dies nicht oder nur ungenügend, kann es passieren, dass man eines schönen Tages eine Abmahnung erhält. Dazu reicht es sogar schon aus, im Impressum den Vornamen nur abgekürzt anzugeben oder Kunden in den AGBs nur vier Wochen statt einem Monat Widerrufsrecht einzuräumen. Das kann nämlich schon als unlauterer Wettbewerb gewertet werden. Normalerweise würde so etwas wohl niemanden stören. Allerdings gibt es immer wieder andere Händler, die der Konkurrenz eins auswischen wollen und sie daher wegen solcher Kleinigkeiten abmahnen lassen, die ihnen angeblich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das kostet sie noch nicht einmal Geld, denn das Honorar der Rechtsanwälte zahlt in Deutschland in solchen Fällen der Abgemahnte, nicht der Auftraggeber. Auch gibt es Anwälte, die selbst im Internet nach potenziellen Mandanten suchen und diese anwerben. Natürlich einzig und allein zu dem Zweck, durch die Abmahnungen Geld zu verdienen. Dass sie das eigentlich nicht dürfen, wissen die Anwälte nur zu gut. Denn sie kennen sich aus mit den vielen unübersichtlichen und komplizierten Regelungen, ganz im Gegensatz zu den meisten Internetnutzern.
Ebenso gerne werden Markenrecht Abmahnungen verschickt. Wird auf einer Webseite oder bei einem Web-Shop Angebot ein Logo oder Foto benutzt, das urheberrechtlich geschützt ist, können sich die Schadensersatzforderungen auf mehrere Tausend Euro belaufen. Zahlt man nicht, so kommt es zum Gerichtsprozess, und das wird noch teurer. Des Weiteren werden die Betroffenen in dem Mahnschreiben aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies ist stets Teil der Abmahnung. Allerdings sind diese Erklärungen immer sehr zu Ungunsten des Abgemahnten formuliert, binden ihn oft für mehrere Jahrzehnte und drohen mit einem Gerichtsverfahren, sollte je wieder ein Verstoß erfolgen. Hilfe bei Abmahnung leisten jedoch viele Anwälte, die meist auch dafür sorgen können, dass die Unterlassungserklärung zugunsten des Abgemahnten umformuliert wird und die Schadensersatzforderung nicht ganz so hoch ausfällt.


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