Obwohl in den Medien inzwischen häufiger über Fälle von Stalking berichtet wird und die physischen und psychischen Konsequenzen für die Opfer eigentlich hinlänglich bekannt sind, bietet das Gesetz noch relativ wenig Hilfe. Erst seit 2007 existiert der Straftatbestand der „Nachstellung“ überhaupt. Und erst wenn das Opfer oder eine ihm nahestehende Person ernsthaft in Gefahr war, gelten erleichterte Bedingungen für eine Unterbringung des Täters in Untersuchungshaft. Handelt es sich jedoch nur um eine „einfache Nachstellung“ ohne konkrete physische Bedrohung, geschieht erst einmal nicht viel. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass Stalking den Betroffenen massive psychische Schäden zufügen, die teilweise auch körperliche Auswirkungen haben können. Denn dauernde Telefonanrufe, SMS-Attacken oder das Auflauern vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz nehmen dem Opfer jegliches Gefühl von Sicherheit und Beeinträchtigen die Lebensqualität damit erheblich. Betroffenen ist deshalb zu empfehlen sich an eine Privatdetektei zu wenden. Denn diese kann die verfolgte Person auf verschiedene Weisen beschützen und ihr so die Sicherheit in ihrem Alltag zurückgeben. Oft kann auch schon die Anwesenheit eines Sicherheitsmannes den Stalker abschrecken. Denn wenn der Täter sieht, dass sich das Opfer Hilfe holt und diese auch bekommt. Wenn diese Maßnahme jedoch nicht ausreicht, kann der beauftragte Detektiv auch Beweise sammeln, um eine Anzeige zu erleichtern. Wenn aus den dokumentierten Verhaltensweisen oder Aussagen eine Bedrohung für das Opfer absehbar ist, kann dies rechtliche Schritte erheblich vereinfachen beziehungsweise die Konsequenzen für den Stalker verschärfen. Wichtig ist, sich so früh wie möglich Hilfe zu holen. Denn Stalking ist kein Kavaliersdelikt und meist verstärken sich die krankhaften Verhaltensweisen je länger die Nachstellung dauert. Die frühzeitige Beauftragung einer Detektei oder eines Sicherheitsdienstes kann helfen Schlimmeres zu verhindern.