Immer öfter gehen heutzutage junge Leute den Gang in das eigene Geschäft an. Grund dafür ist schließlich die schlechte Situation in der Arbeitswelt, unter gewissen Voraussetzungen zudem die Gefahr vor Entlassung. Derjenige der eine Existenzgründung in Erwägung zieht, sollte sich zuerst über die jetzige Marktsituation, beziehungsweise eine evtl. Geschäftslücke informieren. Soll es eine 1 Personen Firma, eine GmbH, oder die Anlehnung an ein Franchising Unternehmen sein. Auch die Lösung eine eingeführte Handelsvertretung zu übernehmen, ist hierbei als Möglichkeit in Betracht zu ziehen. An 1. Position ist die Geschäftsidee. Wollen Sie als eigener Chef von zu Hause aus fungieren, sich einem Franchise Unternehmen anschließen, oder beabsichtigen Sie einen traditionellen Betrieb zu gründen. Sobald sie sich darüber im klaren sind, ist die finanzielle Lage zu überprüfen. Sobald Darlehen gebraucht werden, in welcher Größe diese gebraucht werden, um aktuelle Schwierigkeiten zu überwinden. Sinnvoll ist ein Businessplan zu erarbeiten. In solch einem Plan sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden.
Weiterhin sollten sich vor allem im klaren sein, daß Sie als Existenzgründer, gleichgültig welche Unternehmensform sie wählen, künftig Krankenkassen-Beiträge, Berufsunfähigkeitsversicherung selber zu zahlen haben. Gleichgültig, welche Maßnahme Sie anstreben ihre Bank wird Ihnen bei der Darlehensbeschaffung hilfreich sein. Sofern Sie eine GmbH Gründung vornehmen, ist das neue G.m.b.H. Recht für Existenzgründer zweckmäßig. Die so genannte UG könnte mit 1 Euro Anfangskapital gegründet werden. Trumpf ist, daß die Existenzgründer erst aus den Gewinnen die 25.000.– € Stammkapital im Laufe der Zeit ansparen. Die Haftung einer G.Mini GmbH.b.H. ist begrenzt. Wobei Sie als Einzelunternehmer mit Ihrem gesamten Besitz haften.