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Posted (Charlie) in Versicherungen, Finanzen, Altersvorsorge on Dezember-22-2009

Wer von Arbeitslosigkeit betroffen ist und über einen längeren Zeitraum an dieser Lage nichts ändern kann, benötig häufig Arbeitslosengeld II. Aber um diese Unterstützung zu erhalten, muss man vorher sein privates Vermögen opfern. Erst wenn dieses Geld aufgebraucht ist, steht einem das Arbeitslosengeld II zu. Selbst Ersparnisse, die für den Ruhestand vorgesehen sind, sind von dieser Regelung betroffen. Nur das Schonvermögen darf behalten werden, wenn man Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen bezieht. Die Grenze für das Schonvermögen lag bei den Beziehern von Arbeitslosengeld II bei 250 Euro pro Lebensjahr. Hierzu gehören alle Geldanlagen, die dem Empfänger von Arbeitslosengeld II vor dem Eintritt in den Ruhestand nicht zur Verfügung stehen, z.B. Lebensversicherungen, Privatrenten, Betriebsrenten und Fondssparpläne. In Zahlen ausgedrückt heißt das, dass ein 40jähriger bei Bezug von Arbeitslosengeld II ein Vorsorgekapital von 10.000 Euro behalten darf. Ein 50 jähriger darf rund 2.500 Euro mehr einbehalten. Wenn die neue Regierungskoalition ihren Wunsch nach einer Erhöhung des Schonvermögens durchgesetzt hat, wird der Betrag von 250 Euro auf 750 Euro angehoben. Dies hätte zur Konsequenz, dass ein 40jähriger dann 30 000 Euro unantastbares Schonvermögen behalten darf, ohne seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu verlieren. Mit dieser Neuregelung könnte man der Altersarmut entgegenwirken. Ebenso würden genutzte Immobilen, unabhängig von ihrer Größe, nicht mehr auf Sozialleistungen angerechnet werden könnten. Die Größe des Hauses hätte dann keinen einen Einfluss mehr darauf, ob man als bedürftig gilt oder nicht.
Wird das Schonvermögen angehoben, raten Vorsorgeexperten dazu, sich verstärkt wieder um die Altersvorsorge zu kümmern, da keine Gefahr mehr besteht, das Vorsorgevermögen durch Arbeitslosigkeit zu verlieren. Vorsorgeexperten raten Bundesbürgern, nach der Anhebung des Schonvermögens, wieder mehr private Altersvorsorge zu betreiben. Fragen Sie ihren Versicherungsmakler Kassel für eine gute Beratung.


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