Rechtsschutz – das bezeichnet das Grundrecht eines jeden Bürgers auf eine Gerichtsverhandlung vor einem unabhängigen Gericht und darauf, sein Recht geltend zu machen. Einen Rechtsstreit auszufechten ist jedoch meist mit hohen Kosten verbunden. Davor kann einen aber die Rechtsschutzversicherung bewahren. Umgangssprachlich ist Rechtsschutz auch die Bezeichnung für die Rechtsschutzversicherung.
Ob im Straßenverkehr oder bei Mietsstreitereien, um die eigenen Ansprüche geltend zu machen muss man das ein oder andere Mal vor Gericht ziehen. Die finanzielle Absicherung einer Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen, Unternehmen oder Selbstständige gewährleistet, dass man sich im Falle einer juristischen Streiterei einen qualifizierten Rechtsbeistand leisten kann.
Die meisten Versicherer bieten jedoch keine allgemeine Rechtsschutzversicherung an. Dafür gibt es für verschiedene Lebensbereiche verschiedene Versicherungen. Für Verkehrsrecht, Privatrecht, Schadenersatz oder Mietrecht gibt es eigene Verscherungen um den Rechtsschutz zu gewährleisten. Dabei sollte man beachten, dass der Versicherungsschutz meist erst nach einer Wartezeit von drei Monaten greift, ein vorsorglicher Versicherungsabschluss ist deswegen notwenig.
Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung besteht dann, wenn ein „tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten“ besteht. Vorsorgliche Beratung gehört also nicht in den Abdeckungsbereich des Rechtsschutzes. Darüber hinaus wird geprüft, ob eine Aussicht auf Erfolg besteht bzw. ob dem Versicherten schuldhaftes Handeln vorgeworfen werden kann.
Um Ihnen den Nutzen einer Rechtsschutzversicherung näher zu bringen, bringen wir hier einmal ein Fallbeispiel über Schadenersatz Rechtsschutz.
Nach einer Operation erleidet ein Versicherter dauerhafte gesundheitliche Schäden. Der Versicherte klagt daraufhin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 20.000€, da er bei entsprechender Information über die Risiken, die Operation nicht hätte vornehmen lassen. Der Gutachter stellt nun fest, dass der Versicherte tatsächlich nicht ausreichend über gesundheitliche Risiken aufgeklärt wurde, die Folgen bei Verzicht auf die Operation wären jedoch weitaus schlimmer gewesen. Die Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage wird deshalb abgewiesen.
Der Versicherer der Rechtsschutzversicherung übernimmt nun die Anwaltskosten des Versicherten, die Anwaltskosten des Gegners sowie die Gerichtskosten in Höhe von insgesamt 6.164€.
Ohne ausreichenden Rechtsschutz wäre der Kläger nun um diesen Betrag ärmer und hätte kein zufrieden stellendes Ergebnis erzielt. Dank dem Rechtsschutz kann er jedoch versuchen, ohne sich über die Finanzen Sorgen machen zu müssen, sein Recht geltend machen.