Der Bereich Abmahnung ist nach wie vor ein Thema, mit dem sich die meisten Menschen, die im Internet tätig sind, irgendwann einmal auseinandersetzen müssen. Gerade auch wer es sich als Privatperson oder kleiner Händler zueigen gemacht hat, auf den großen Online-Auktionshäusern Ware anzubieten, ist hiervor nicht gefeit. Dabei trifft es nicht selten auch Privatanbieter. Immer geht es bei einer Abmahnung um Markenrechte, Urheber- oder Wettbewerbsrecht, wogen man angeblich verstoßen hat. Im Falle einer Abmahnung ist umgehendes Handeln erforderlich, allerdings nicht, ohne sich zuvor über die Möglichkeiten der Gegenwehr informiert zu haben. Selten ist man es allein, auch andere erhalten oft zeitgleich eine Abmahnung im Hinblick auf die gleichen Vorwürfe. Der online einzusehende Abmahnwarner ist dabei sehr aufschlussreich.Sehr oft ist die Abmahnung mit der Zahlungsaufforderung für eine recht hohe Summe verbunden. Dies schüchtert manche Betroffene von vorneherein ein. Auch die Tatsache, dass die Abmahnung meist durch einen Anwalt ausgesprochen wird, tut das Übrige. Dabei ist bekannt, dass es sich oft um wahre Abmahnwellen handelt, was natürlich zunächst einmal nachzuweisen ist. Wer sich beispielsweise den Abmahnwarner anschaut, dessen Vermutungen können sehr leicht bestätigt werden. Es gilt zunächst einmal, die rechtliche Lage umgehend zu klären, sobald eine Abmahnung vorliegt. Erst danach können die entsprechenden Schritte unternommen werden. Selbst wer der Ansicht ist, die erhaltene Abmahnung sei nicht rechtens darf auf keinen Fall die Angelegenheit einfach ignorieren. Dies könnte fatale Folgen nach sich ziehen. Schnell, aber überlegt zu handeln empfiehlt sich in diesem Zusammenhang immer und hilft nicht selten unnötige Kosten zu sparen.Gaby Langegablang1@aol.com