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Februar 9th, 2009 um 10:15

Die Riester Rente als Altersvorsorge

Die Riester Rente gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2002/2003. Sie wurde im Zuge des Altersvermögensgesetzes eingeführt und soll dem sinkenden gesetzlichen Rentenniveau entgegenwirken. Die Riester Rente schließt die Lücke der gesetzlichen Rente des Eckrentners von 70 Prozent auf 67 Prozent.
Die Anbieter von Riester Renten müssen bestimmte vom Staat vorgegebene Zertifizierungen einhalten. Das heißt, dass die Anbieter von Riester Renten zum Beispiel die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zum Ablauf des Vertrages beziehungsweise ab dem 60. Lebensjahr garantieren müssen.

Die Riester Rente darf erst ab dem 60. Lebensjahr vom Kunden in Anspruch genommen werden. Die Kosten die ein Riestervertrag beinhaltet müssen auf 5 Jahre verteilt werden und man muss dem Kunden ein Kündigungsrecht ermöglichen. Außerdem sollen die Leistungen aus dem Vertrag in Form einer Rentenzahlung an die Kunden ausbezahlt werden. Lediglich 30 Prozent dürfen in Form von einer Einmalauszahlung an den Kunden fließen.

Wenn die Vorraussetzungen für die Zertifizierung vorliegen, kann der Riestersparer für seinen abgeschlossenen Vertrag Zulagen vom Staat beantragen. Die Zulagen teilen sich wie folgt auf. Alleinstehende erhalten 154,- Euro pro Jahr vom Staat. Für jedes Kind kann man solange man Kindergeld erhält 185,- Euro pro Jahr erhalten. Für Kinder die ab dem Jahr 2008 geboren sind erhalten die Sparer sogar 300,- Euro pro Jahr. Vorraussetzung ist allerdings, dass der Riestersparer 4 Prozent von seinem Vorjahresbruttoeinkommen in die Riester Rente einbezahlt. Die Riester Rente vergleichen ist für jeden Sparer wichtig. Dafür haben die Sparer verschiedene Möglichkeiten. Um die Riester Rente vergleichen zu können müssen Sie dem Berater Ihre Daten geben. Dann kann man ein passendes Angebot unterbreiten.

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