Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss vom Gesetz her eine Haftpflicht für seinen Wagen besitzen. Sie deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten bei einem Verkehrsunfall entstehen. Das bedeutet, dass die Kfz-Versicherung für den Schaden eintreten muss, den der Fahrer mit seinem Fahrzeug verursacht hat.
Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach Kriterien, die nachfolgend erörtert werden. Ein Schadensfreiheitsrabatt wird auf den festgelegten Haftpflichtbeitrag aufgeschlagen. Dieser richtet sich danach, wie viele Jahre der Kfz-Halter schon unfallfrei gefahren ist. Auch spielt bei der Prämienfestlegung die Region innerhalb eines Landes eine große Rolle. So wird in Regionen mit vielen Fahrzeuganmeldungen eine höhere Regionalklasse festgelegt, weil dort erheblich mehr Unfälle passieren, als in Regionen mit wenigen Anmeldungen. Ein wesentlicher Bestandteil spielt auch der Fahrzeugtyp und die Schadenfreiheitsklasse. Fahrzeuge, die mehr Unfälle verursachen, liegen in der Prämie höher. Die Prämie der Schadensfreiheitsklasse reduziert sich jährlich oder alle zwei Jahre, wenn der Halter keinen Unfall verursacht hat.
Wenige Autokäufer haben genügend Bargeld, um sich das gewünschte Fahrzeug leisten zu können. Entweder gehen sie zu ihrer Hausbank, und nehmen dort ein Darlehn auf oder wenden sich an ein Autohaus, denn auch dort gibt es die Finanzierung durch Ratenzahlung. Meist sind die monatlich zu zahlenden Raten bei einem Autohaus aufgrund der anderen Zinssätze höher, denn hinter dem Autohaus steht eine Finanzierungsbank, die neben den Zinsen und Bearbeitungsgebühren auch noch einem Restschuldversicherungsbeitrag berechnet. Als Sicherheit wird der KFZ-Brief solange einbehalten, bis der Kredit getilgt ist. Wer einen Autokauf mit Finanzierung durch Ratenzahlung tätigt, muss bei einem Neuwagen auch eine Vollkasko-Versicherung abschließen. Die Finanzierung durch Ratenzahlung ist ein gern gesehener Dienstleistungszweig und Banken sowohl als auch Autohäuser werben damit.