Aufgrund der Entwicklung und Weiterentwicklung der modernen Medien, ist das Internet- oder auch Onlinerecht ein wichtiges, allerdings nicht eigenständiges, Rechtsgebiet geworden. Mit dem Internet müssen sich tagtäglich Internetbenutzer und Advokate beschäftigen, so auch der Anwalt Pforzheim. So erst recht bekannte Advokate in Esslingen, die sich auf dieses Rechtsgebiet ausgerichtet haben. Das Rechtsgebiet des Internets geht um Urheberrecht, Verwertungsrecht, Rechteübertragungen, aber auch Wettbewerbsrecht und Straftaten, z.B. bei pornografischen oder rassistischen Homepages. Das beinhaltet ebenfalls Marken- und Namenrecht als auch Datenrecht.
Dennoch erst Ende der 90er Jahre, als der Absatz mit geldwerten Handelsgegenstände im Internet immer mehr stieg, war es wichtig, erst recht für das Internet Gesetze zu entwickeln. Zu Beginn wurde diese Bestimmung von den Internetbenutzern nicht positiv aufgenommen. Im Internet wurde gern ein rechtsfreier Raum gesehen, in dem fragwürdige Anonymität an der Tagesordnung war. Mit dem Internet wurde es im Internet mit den Gesetzen auch nicht unbedingt gewissenhaft genommen. Das bemerkt der User auch jetzt allzu oft am persönlichen Geldbeutel, falls z.B. Geld für nicht existierende Artikel bezahlt wurde. Insbesondere Der Raub von Bild- und Textdateien ist zurzeit zunehmend ein ernst zu nehmendes Problem. Auch durch die mannigfaltigen Viren- und Würmerangriffen auf die eigenen Laptops etc ist deutlich geworden, dass es ohne Gesetze nicht funktioniert. Inzwischen ist erst recht jeder Webseitenbetreiber zu einem den Regeln entsprechenden Impressum pflichtig, was den Missbrauch mit Unterstützung des Internets verhindern soll.
Insbesondere das Wettbewerbsrecht ist zu einem der wichtigsten Rechte im Internet geworden. Es regelt Wettbewerbshandlungen und Wettbewerbsbeschränkungen und schützt gegen unlauteren Wettstreit. Insbesondere sollen Monopole abgewehrt und eine volkswirtschaftliche Dauerhaftigkeit bewirkt werden. Es dient also dem Wettstreit zwischen den im Internet Selbstständigen mit dem Fazit des emanzipierten Leistungswettbewerbs.