Es gibt unterschiedliche Gründe, welche dafür sprechen, dass man sich als bessere Option eine selbständige Arbeit aufbauen sollte. Entweder erkennt man auf dem Arbeitsplatz als Angestellter keine Entwicklungschancen oder man möchte eine hervorragen geplante Geschäftsidee alleine verwirklichen. Sicher kann das Melden in die Selbstständigkeit auch notgedrungen beschritten werden, wenn man z.B. irgendwie aus dem Umstand des Verlustes seiner Arbeitsselle herauskommen möchte. Bei diesen Fall würde es außerdem eine Unterstützung in Form eines Gründungsausschusses geben. Eine Idee die finanzielle Belastung der Selbstständigkeit möglichst niedrig zu halten ist das sogenannte Franchising. Hierbei ist keine eigen ausgearbeitete Geschäftsidee notwendig, da man die erzeugten Produkte und Serviceleistung von anderen Firmen verkaut. Trotzdem bleibt man größtenteils der eigene Chef. Im Normalfall bezahlt man eine Franchise Gebühr und muss über über einen Grundstamm an eigenen Finanzen verfügen. Dafür erhält man das Recht auf den Vertieb des Produktes oder die Dienstleistung.
Im besten Fall heißt das sogenannte, dass man über ein lokales Monopol verfügen kann und ohne große Vorarbeit in das Gewerbe startet. Dieses Vertriebsmodell ist normalerweise vorher mehrmalig getestet und ooptimiert worden. Als Lizenzinhaber hat man bei dieser Art von Geschäftsmodell kaum keine Risikofaktoren und kann von von vielen Menschen schon im Vorfeld bekannen Hersteller seinen Nutzen ziehen. Sicher entstehen ansonsten Nachteile beim Franchising. So muss der Franchisenehmer einen Teil seiner Einnahmen weggeben. Diese Abgaben könnten bis zu 25 % sein. Überdies trägt man bei seiner Franchise das vollständige unternehmerische Risiko, wenngleich man auf evtl. Missgeschicke der Bezugsfirma keinen Einfluss hat. Auf jeden, der das überschaubare Risiko der Selbstständigkeit wagt, wird früher oder später ansonsten die Problematik der der gesellschaftlichen Formen zu kommen. Sobald das Unternehmen gut läuft sollte eine GmbH Gründung in die nähere Betrachtung. In dieser Form ist freilich eine beachtlich stattliche höhe an privaten Finanzen nötig, dagegen ist aber ansonsten die Verlustgefahr für das privte von der Firma getrennte Kapital nur begrenzt vorhanden. Generell haftet man nach einer Firmengründung nur mit mit dem Grundkapital des Unternehmens, das sogenannte für die Firma eingezahlt wurde. Das Stammkapital war am Anfang mit 25.000 € festgeschrieben. In der Zukunft soll diese Art von Gründungen von Betrieben aber mit anderen Voraussetzungen und mit eigenem Kostenaufwand machbar sein. Am Ende der in der Zukunft geplanten Veränderungen steht die die von einigen schon gehörte Mini-GmbH, bei der das zu hinterlegende Firmenkapital nicht direkt komplett vorhanden sein muss, sondern zunächst ratenweise eingezahlt wird.