In Zeiten der Gleichberechtigung und der Emanzipation gelten diese Themen als gegeben und die meisten Menschen glauben, wir hätten doch schon die totale Gleichberechtigung erreicht. Kopftücher werden genauso aus Schulen verbannt wie katholische Kreuze und ausländische Mitbürger sitzen genauso in den oberen Chefetagen. Niemand wird mehr aufgrund seiner Herkunft diskriminiert und alle sind sich einig, die religiösen Überzeugungen der Menschen spielen im Job nun wirklich keine Rolle mehr.
Aber ist Diskriminierung wirklich Schnee von gestern? Wäre unsere Gesellschaft tatsächlich frei von Vorurteilen würden wir nicht das AGG benötigen.
Mit dem AGG ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gemeint, welches auf europäischem Recht beruht.
In dem AGG geht es in erster Linie um die Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig ihres Geschlechts oder Glaubens als Arbeitnehmer. Kurz gesagt meint das AGG, alle Menschen haben das gleiche Recht auf freie berufliche Entfaltung und dürfen nicht diskriminiert werden. Weiterhin verweist das AGG, der auf die Verpflichtung der Arbeitgeber hinweist, den Mitarbeitern die Möglichkeit einer Schulung des AGG zu ermöglichen. Wenn Mitarbeiter darüber informiert sind wann es sich um ein Fehlverhalten handelt, können sie gegen einen Missbrauch vorgehen. Das mach deutlich, es steht dem Chef eines Unternehmens nicht frei, ob er seinen Mitarbeitern eine AGG Schulung ermöglichen möchte oder nicht. Wenn er es nicht tut, sind die Folgen nicht unerheblich für das Unternehmen.
Es gibt Firmen, die professionelle Online Schulungen wie z.B. Vertriebstraining anbieten. Dadurch wird es möglich, dass die Schulung vor Ort von den Mitarbeitern durchgeführt werden kann. Der Unterricht ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil untergliedert. Natürlich müssen die Schulungsteilnehmer erst einmal Paragraphen pauken. Im nächsten Teil werden dann Fragen über das Gelernte gestellt und diese müssen richtig beantwortet werden. Sind alle Fragen richtig beantwortet erhält der Mitarbeiter ein Zertifikat.
Neben der Online Schulung kann der Unternehmer sich aber auch entscheiden, die Mitarbeiter im eigenen Unternehmen schulen zu lassen. Ob Inhouse oder Online Schulung kann jeder Firmenchef selbst entscheiden. Mit welcher Schulungsform sich der Arbeitgeber am wohlsten fühlt, kann der Arbeitgeber mit dem Anbieter absprechen.