Mai
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Posted (Annette Trost) in Finanzen on Mai-24-2008

Ab dem 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungssteuer. Diese Steuer fällt unter die Form der Quellsteuer und muss ab Januar 2009 auf alle Einkünfte aus Kapitalerträgen angewendet werden. Diese Steuer wird ganz unabhängig vom sonstigen Einkommen erhoben. 25 Prozent fix werden immer als Steuersatz erhoben. Wegen der Unternehmenssteuerreform wird die Abgeltungssteuer eingeführt und wird anstelle der Kapitalertragssteuer erhoben.

Die Regierung verfolgt damit das Ziel, eine gerechtere und ausgleichende Besteuerung auf Kapitalerträge einzuführen. Die abgeführte Steuer konnten Unternehmen durch andere Steuerlöcher doch immer irgendwie behalten. Diese Möglichkeit wird durch die Einführung der Abgeltungssteuer Fonds unmöglich gemacht. Die Abgeltungssteuer betrifft vor allem Fonds und Aktien und durch die neue Steuer werden diese Dinge sehr unattraktiv. Die Spekulationssteuer wird allerdings innerhalb einer bestimmten Frist aufgehoben. Investitionen und Veräußerungen von Aktien werden für eine kurze Zeit steuerlich sehr vorteilhaft und sind empfehlenswert.

Liegt das Einkommen einer privaten Person 25 Prozent oberhalb der Besteuerungsgrenze so ist das neue Steuergesetz sehr günstig. Durch das neue Gesetz können die Menschen wählen ob das Einkommen getrennt oder zusammen veranlagt wird. Wird das Einkommen nicht zusammen veranlagt, so ist der Steuersatz auch nicht so hoch als wenn es zusammen veranlagt wäre. Erfasst werden von der neuen Steuer nur Zinsgewinne und Dividenden von Aktien nach dem Stichtag 31. Dezember 2008. Soll heißen, dass sich die Investition in Aktien oder Fonds dieses Jahr noch kräftig lohnt. Von der Steuer ist immer noch der Freistellungsauftrag unberührt. Darlehen von nahe stehenden Personen werden nicht erfasst. Durch die neue Steuer wird die Besteuerung transparenter und gerechter. Hat man einen Finanzberater für seine Aktien und Fondanteile, sollte man mit ihm die Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer besprechen. Man kann sich auch einfach durch die ganzen Ratgeberseiten im Internet entsprechend informieren. Abzuwarten bleibt, ob die Einführung der neuen Steuer zu einer Kapitalflucht führen wird. Denn schon 1990 wurde eine pauschale Kapitalsteuer von 10 Prozent eingeführt, die nach kurzer Zeit wieder aufgehoben wurde, weil das Kapital ins Ausland transferiert wurde.


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