Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Betriebsrente. Diese wird entweder im Tarifvertrag geregelt oder kann individuell vom Arbeitgeber abgeschlossen werden. Bei der Betriebsrente werden dem Arbeitnehmer sowie dem Arbeitgeber einige nennenswerte Vorteile geboten.
Bei der Betriebsrente bzw. der betrieblichen Altersvorsorge sichert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen im Falle des Erreichens des Rentenalters, der Invalidität oder bei Eintreten des Todes zu. Dieses ist möglich, da Beiträge in eine Altersvorsorge eingezahlt werden. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gezahlt. Die Form der Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber gezahlt wird, ist heutzutage eher unüblich. So genannte Mischformen sind jedoch dennoch anzutreffen. In der Regel werden jedoch die Beiträge für die Vorsorge vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
Dadurch haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen Vorteile, denn das Einkommen des Arbeitnehmers wird somit um den Vorsorgebeitrag verringert. Demzufolge werden niedriger Beiträge zur Sozialversicherung und niedrigere Lohnsteuern fällig.
Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge können die staatlichen Zulagen in Anspruch genommen werden. Hierzu muss ein Vertrag mit einer Riester-zulageberechtigten Altersvorsorge abgeschlossen werden.
Die betriebliche Rente wird jedoch nicht nur für die Altersvorsorge verwendet. Auch im Falle der Invalidität wird eine monatliche Rente ausgezahlt. Das bedeutet, dass die Betriebsrente auch der Absicherung der Berufsunfähigkeit dient. Hierfür muss diese Rente bei Eintreten der Erwerbsunfähigkeit beantragt werden. Der Versicherungsnehmer unterliegt der Beweispflicht. Durch ein ärztliches Gutachten werden die Invalidität und die Schwere der Invalidität festgestellt.