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Posted (Pikary) in Freizeit on September-27-2007

Elterngeld und Kinderzuschlag sind staatliche Leistungen, mit denen Familien unterstützt werden. Der Kinderzuschlag in Höhe vom maximal 140 Euro monatlich wird gezahlt, wenn die Eltern über ein Einkommen verfügen, welches für ihre eigenen Bedürfnisse, nicht jedoch für die des Kindes, ausreicht. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Kind unverheiratet im Haushalt der Eltern lebt, nicht älter als 25 Jahre ist und Kindergeld erhält.
Eigenes Einkommen des Kindes wird angerechnet.
Hartz IV Empfänger sind vom Bezug des Kinderzuschlages ausgeschlossen.
Im Gegensatz zum Kinderzuschlag ist das Elterngeld an wesentlich weniger Bedingungen geboren. Die wichtigste ist, dass das Kind nicht vor dem 01.01.2007 geboren wurde.


Elterngeld wird für maximal vierzehn Monate gezahlt, sofern beide Elternteile den Bezug unter sich aufteilen. Wenn nur die Mutter oder nur der Vater diese Leistung in Anspruch nimmt, verkürzt sich der Bezugszeitraum auf zwölf Monate. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass sich Väter ebenso wie Mütter um die Kindererziehung kümmern.
Bei Alleinerziehenden hat auch eine Person Anspruch auf vierzehn Monate Leistungsbezug.
Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67 % des vor der Geburt durchschnittlich erzielten Einkommens, jedoch mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich. Bei Antragstellern mit geringem Verdienst wird der prozentuale Anteil auf bis zu 100 % aufgestockt. Des Weiteren werden Zuschläge bei Mehrlingsgeburten gezahlt sowie wenn bei der Geburt bereits Geschwisterkinder im Haushalt lebten.
In Einzelfällen, vor allem bei schwerer Krankheit der leiblichen Eltern, können auch Verwandte bis zum dritten Grad das Elterngeld beantragen, wenn sie die Erziehungsaufgaben wahrnehmen.
Elterngeld muss beantragt werden, wird jedoch für bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt.
Elterngeld wird nicht auf andere staatliche Leistungen angerechnet.


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