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Posted (creative24) in Versicherungen on September-22-2007

Die ständigen Diskussionen um das Gesundheitssystem verunsichern immer mehr Kassenpatienten. Auch die steigenden Beitragskosten der gesetzlichen Krankenkassen veranlassen viele Verbraucher zu einen Krankenversicherungsvergleich. Ihnen stellt sich die Frage, ob eine private Krankenversicherung (PKV) letztendlich nicht doch günstiger ist als eine gesetzliche Krankenkasse.

Die Vorteile einer PKV gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nicht von der Hand zu weisen. Dem Verbraucher steht eine große Auswahl an Versicherungsangeboten zur Verfügung - vom Basis- bis zum Spitzenschutz. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Beitragskosten einer PKV nach Alter und Geschlecht, dem allgemeinen Gesundheitszustand sowie dem Umfang des gewählten Versicherungsschutzes. Des Weiteren kann der Privatversicherte selbst entscheiden, zu welchem Arzt oder in welches Krankenhaus er gehen möchte. Er hat Anspruch auf eine Betreuung durch den Chefarzt. Über einen zusätzlichen Vertrag kann sich der Privatversicherte eine Unterbringung in einem Einbett- bzw. Zweibettzimmer sichern.
Im Gegensatz zur GKV geht die vom Arzt ausgestellte Rechnung erst an den Patienten. Er hat damit die Möglichkeit, diese gründlich zu überprüfen. Anschließend reicht er die Rechnung bei seiner PKV ein, die ihm die im Voraus geleisteten Kosten zurückerstattet. Dies trifft auch für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker zu, so lange dieser nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeitet. Grundsätzlich werden die Kosten der vom Arzt verschriebenen Medikamente von einer PKV voll übernommen. Bei den Hör- und Sehhilfen sowie Körperersatzteilen zahlt die PKV nach einem eigens vorher ausgehandelten Tarif. Ähnliches gilt für die Zahnarztbehandlung, wobei Zahnersatz oder eine kiefernorthopädische Behandlung von den PKVs prozentual getragen werden, je nachdem, für welchen Tarif sich der Versicherte entschieden hat. Verursacht eine Krankheit einen Verdienstausfall, kann dieser durch eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung aufgefangen werden. Über die Höhe des Tagesgeldes kann er selbst entscheiden. Der Beitrag an die BfA wird auf jeden Fall von der PKV übernommen.
Die Angebote der Krankenversicherungen variieren enorm, so dass ein gründlicher PKV Vergleich unbedingt ratsam ist.

Ein Artikel von www.finance-store.de


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